Die Stadt Landshut bietet den Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt und der Region regelmäßig stattfindende Märkte sowie mit dem Christkindlmarkt und den Dulten traditionelle Großveranstaltungen an.
Christkindlmarkt
360 Grad-Rundgang und Luftaufnahmen des Christkindlmarkts 2023
Informationen zur Bewerbung für den Landshuter Christkindlmarkt 2024
Der Landshuter Christkindlmarkt ist über die Region hinaus als ein besonders schöner Weihnachtsmarkt in Bayern bekannt. Der inzwischen auf der Ringelstecherwiese etablierte Markt besteht aus circa 50 Geschäften und findet dieses Jahr in der Zeit vom 21. November bis 23. Dezember 2024 statt. Neben einer Vielzahl an kulinarischen Angeboten bietet der Christkindlmarkt Besucherinnen und Besuchern auch ein umfangreiches Sortiment an weihnachtlichen Artikeln und Geschenkideen (zum Beispiel Krippenbedarf, Christbaumschmuck, Kunsthandwerk, Weihnachtsdekoration, Haushaltsgegenstände, Bekleidung).
Interessierte Geschäftsbetreiber können sich bis zum 31. Mai 2024 für das Auswahlverfahren der zur Verfügung stehenden Standplätze des Christkindlmarkts bewerben. Nachfolgend finden Sie die maßgeblichen Bewerbungsinformationen und -unterlagen:
Dulten
Die beiden jährlich stattfindenden Landshuter Dulten (Frühjahrsdult, Bartlmädult) sind traditionsreiche Großveranstaltungen mit jeweils circa 300.000 Besuchern.
Die zehntägigen Veranstaltungen bieten dem Besucher neben drei Festzelten mit Biergärten eine große und attraktive Vergnügungsdult sowie eine Verkaufsdult.
Die Frühjahrsdult beginnt zwei Wochen nach dem Karfreitag, während die Bartlmädult gegen Ende August abgehalten wird.
Weitergehende Informationen (Attraktionen, Programm, Öffnungszeiten, Anreise, usw.) finden Sie auf der offiziellen Dult-Website der Stadt Landshut.
Informationen zur Bewerbung für die Landshuter Frühjahrsdult und Bartlmädult 2024
Frühjahrs- und Bartlmädult - Bewerbungen
Interessierte Geschäftsbetreiber können sich für das Auswahlverfahren der zur Verfügung stehenden Standplätze der Dulten bewerben.
Nachfolgend finden Sie die maßgeblichen Bewerbungsinformationen und -unterlagen für den Festzeltbetrieb, die Vergnügungs- und Verkaufsdult:
Märkte
Schwaigermarkt
Die Marktkaufleute des Schwaigermarkts bieten eine große Vielfalt an Produkten aus insbesondere regionaler Selbsterzeugung und hoher frischer Qualität (zum Beispiel Produkte des Obst- und Gartenanbaus, Fruchtaufstriche, Fruchtsäfte, Honig, Eier, Nudeln, Pilze, Kränze, Gestecke, Bindereien, Blumen) an.
Wo:
Der Schwaigermarkt findet in der Landshuter Altstadt (Bereich der Fußgängerzone zwischen Theaterstraße und Grasgasse auf der Residenz-Seite) statt.
Wann:
Montag bis Donnerstag & Samstag jeweils von 7 bis 13 Uhr
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt wird von rund 60 Marktkaufleuten beschickt und bietet Besuchern mit beispielsweise Produkten des Obst- und Gartenanbaus, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und der Floristik ein äußerst umfangreiches und vielfältiges Sortiment. Während des Jahres sind auch saisonale Fieranten (zum Beispiel Spargelverkäufer) zugelassen.
Wo:
In der Unteren Neustadt
Wann:
Freitag von 7 bis 12:30 Uhr
Neu: Zusätzlicher Wochenmarkt an Dienstagen
Nach Beschluss des Senats für Messen, Märkte und Dulten soll der Wochenmarkt neben dem Freitag ab dem Jahr 2025 auch wöchentlich dienstags in der Unteren Neustadt stattfinden.
Bewerbungen zur Teilnahme als Geschäftsbetreiber am Dienstagswochenmarkt sind bis spätestens zum 30. Juni 2024 schriftlich bei der Stadt Landshut, Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen und Verbraucherschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut einzureichen.
Gesucht werden insbesondere Anbieter von Lebensmitteln, von Produkten des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie geschmückten Bindereien aus pflanzlichem Ursprung.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Sonstige Märkte
Wer als gewerblicher Anbieter einen Markt veranstalten will, kann eine behördliche Festsetzung beantragen. Daraus ergeben sich bestimmte Marktprivilegien (zum Beispiel Ausnahmen von den Regelungen des Ladenschlussgesetzes).
Märkte im Sinne der Gewerbeordnung sind Großmärkte, Wochenmärkte, Spezial- und Jahrmärkte (§§ 66 bis 68 GewO).
Der Antrag ist an die bei den Ansprechpartnern genannte Adresse zu richten.
Direktvermarkter
Download Direktvermarkterbroschüre
Info:
Die Broschüre wurde 2022 neu aufgelegt.
Die kostenlosen Broschüren können übers Internet beim Landratsamt Landshut unter www.landkreis-landshut.de und bei der Stadt Landshut unter www.landshut-tourismus.bayern bestellt werden.
Direktvermarkter, die aufgenommen werden wollen, wenden sich bitte an das Landratsamt Landshut, Angela Schedlbauer, Telefon 0871/408 - 11 77, E-Mail: direktvermarkter@landkreis-landshut.de
Messen
Wer als gewerblicher Anbieter eine Messe oder Ausstellung nach der Gewerbeordnung (§§ 64, 65 GewO) veranstalten will, kann eine behördliche Festsetzung beantragen. Daraus ergeben sich bestimmte Privilegien (zum Beispiel Ausnahmen von den Regelungen des Ladenschlussgesetzes).
Der Antrag ist an die bei den Ansprechpartnern genannte Adresse zu richten.
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Ordnungsamt / Marktwesen
Stefan Wimmer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 313
84034 Landshut
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Ordnungsamt / Marktwesen
Florian Margezeder
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 312
84034 Landshut
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Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mo.-Do.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten des SG Marktwesen
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Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mo.-Do.
14:00 - 16:00 Uhr