Nach aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamtes konsumieren Raucherinnen und Raucher in Deutschland rund 225 Millionen Zigaretten pro Tag. „In Niederbayern rauchen 20,6 Prozent aller Bürger regelmäßig, die meisten von Ihnen in der Altersgruppe 30-49. Für viele Berufstätige ist also der Glimmstengel ein ständiger Begleiter", erklärt Markus Neumeier von der Krankenkasse IKK classic.
Wer während der Arbeit auf Zigaretten nicht verzichten mag, dem bleibt nur der Weg ins Freie oder in den Raucherraum. Laut einem Urteil des Sozialgerichts Berlin beschreitet jeder Arbeitnehmer den Weg zur Zigarette auf eigene Gefahr und ist dabei nicht unfallversichert. Außerdem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die von vielen heiß ersehnten Raucherpausen zu dulden. Im Gegensatz zum Gang auf die Toilette oder in die Teeküche ist Rauchen „keine zulässige Arbeitsunterbrechung" (OVG Münster). Wer also auf dem Weg zur oder von der Zigarette verunglückt, kann nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie Heilbehandlung oder Verletztengeld hoffen. Anders als der Gang in die Kantine zur Nahrungsaufnahme dient Rauchen nicht der Erhaltung der Arbeitskraft und beruht auf einer freien privaten Entscheidung des rauchenden Arbeitnehmers. Arbeitgeber, die in Zukunft lästige Diskussionen vermeiden wollen, sollten ihre rauchenden Mitarbeiter auf diese Rechtslücke und – besser noch – auf geeignete Nichtraucherprogramme hinweisen.