Stadtrat Hermann Metzger (Foto), stellvertretender Fraktionschef der Grünen, von Beruf Notar a. D., richtete zum Thema Burgauf- zug, private Investoren, finanzielle Risiken, Beteiligung der Stadt usw., eine Plenaranfrage an die Stadt. Oberbürgermeister Hans Rampf hat den Fragenkatalog zum Teil beantwortet. Mitlerweile hat sich ja auch eine Bürgerinitiative gegen jede Art von orberirdischem Burgaufzug gebildet. "Förderer"-Vorsitzender Dr. Ernst Pöschl hat seinerseits einen Kompromiß vorgeschlagen: Die Burgbus-Lösung.
Hier die Stadtrat-Anfrage im Wortlauf: Gem. § 30 GO bitte ich um Beantwortung der nachstehenden Fragen, wobei ich vorausschicke, dass
- Verkehrsdirektor Weinzierl in der Podiumsdiskussion am 04.05.2012 erklärt hat, der Aufzug sei finanzierbar und die Berechnungsgrundlagen lägen dem Verkehrsverein vor,
- die Fragen sich nicht auf die Namen etwaiger Investoren und bezifferte Geldbeträge beziehen.
1. Wer ist als Bauherr für den Burgaufzug vorgesehen?
- ein privater Einzelinvestor
- eine Gruppe von privaten Investoren ohne Beteiligung der Stadt Landshut
- eine Gruppe von privaten Investoren mit Beteiligung der Stadt, ggf. mit welcher Quote
- die Stadt allein
2. Wer ist als Betreiber des Aufzugs vorgesehen?
- ein privater Einzelinvestor
- eine Gruppe von privaten Investoren ohne Beteiligung der Stadt Landshut
- eine Gruppe von privaten Investoren mit Beteiligung der Stadt, ggf. mit welcher Quote
- die Stadt allein
3. Wer trägt in allen Konstellationen, in denen die Stadt nicht allein Bauherr ist, das Fertigstellungsrisiko für den Fall, dass sich während der Bauzeit ergibt, die erforderlichen Mittel können nicht in voller Höhe aufgebracht werden und/oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird?
4. Wer trägt in allen Konstellationen, in denen die Stadt nicht allein Betreiber ist, das künftige Betriebskostenrisiko, wer gleicht also etwaige Betriebskostendefizite aus und wer übernimmt im Insolvenzfall die Anlage zum weiteren Betrieb?
gez. Hermann Metzger
Hier die Antwort von Oberbürgermeister Hans Rampf
Die Anfrage des Kollegen Hermann Metzger beantworte ich wie folgt:
1. Als Bauherr ist eine Gruppe von privaten Investoren, Mäzenen und Bürgerbeteiligung angedacht und unter Einbeziehung der Umgestaltung Dreifaltigkeitsplatz auch die Stadt Landshut. Die Ausprägung des Engagements der Stadt kann hier noch nicht beantwortet werden.
2. Als Betreiber des Aufzuges ist eine noch zu gründende Gesellschaft denkbar.
3. und 4.
Diese Fragen können derzeit nicht beantwortet werden, weil sie in Abhängigkeit zu einem erst notwendigen positiven Votum der Politik oder der Bürger stehen und damit ein weiterer Akquiseaufwand nicht im Verhältnis steht.
Landshut, den 21.06.2012
Hans Rampf
Oberbürgermeister