Die Burg Trausnitz ist gerade an Silvester beziehungsweise zum Jahreswechsel ein beliebter Treffpunkt. Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist dort generell unter- sagt. Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes dürfen auch am Montg, 31. Dez. und am 1. Jan. auf dem Gelände der Burg Trausnitz keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Bei Verstoß dieser Anordnung muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro gerechnet werden. Die Burg ist freilich zugänglich. Viele pilgern ja gern zu Silvester um Mitternacht auf die Burg, um das auch im reichen Landshut immer üppiger werdende Silvester-Feuerwerk von oben zu bewundern und zu fotografieren. - Am Neujahrstag, 1. Januar, laden die Stadt und die Turmbläser ab 11.30 Uhr zum Neujahrskonzert vor dem Rathaus ein. Die Freien Wähler werden wohl wieder vor der Residenz Sekt anbieten.