Darf man pflanzlichen Abfälle, Treibholz usw., das durch das Hochwasser verursacht wurde, verbrennen? Dazu erreichte uns die folgende Pressemitteilung aus dem Landratsamt: Wie schon bei den früheren Hochwasserereignissen in den Jahren 1999, 2002, 2005 und 2007 soll bei der Entsorgung von Heu, Gras, unbrauchbarem Aufwuchs auf landwirtschaftlichen Flächen, Treibholz oder ähnlichen pflanzlichen Abfällen nach folgenden Modalitäten vorgegangen werden:
• Das durch das Hochwasser unbrauchbar gewordene pflanzliche Material kann verbrannt werden. Vor dem Verbrennen sollte die
Feuerwehr informiert werden. Es sind möglichst wenig Brandherde (je Anfallstelle) zu schaffen (Keine großflächige
Verbrennung der getrockneten Pflanzen).
• Die Verbrennung hat auf freien Flächen außerhalb der Bebauung in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erfolgen.
• Das zu verbrennende Material muss ausreichend trocken sein.
• Um Bränden vorzubeugen, ist das Feuer sorgfältig zu kontrollieren. Sicherheitsabstände sind zu beachten; eine Verbrennung bei starkem Wind ist zu vermeiden.
• Für weitere Auskünfte steht osef Bauer, Landkreis Landshut, Tel. 0871 / 408-3118, zur Verfügung.
Diese Maßnahmen gelten für eine Übergangszeit nach dem Katastrophenfall in Anlehnung an die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen.
Bei Flächen die nach dem Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) oder Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) gefördert werden ist mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt für Landwirtschaft Rücksprache zu halten.
Entsorgung von Abfällen aus Hochwasserschaden
In den Altstoffsammelstellen des Landkreises werden Abfälle aus privaten Haushalten aus dem Landkreis Landshut, die durch das Hochwasser entstanden sind, kostenlos angenommen.
In der Müllumladestation in Wörth a.d.Isar, kann Haus- und Sperrmüll aus privaten Haushalten aus dem Landkreis Landshut, der durch das Hochwasser entstanden ist, kostenlos angeliefert werden. In der Müllumladestation werden nur brennbare Abfälle (außer Sondermüll) angenommen. Elektrogeräte, Alteisen usw. können in den Altstoffsammelstellen abgegeben werden. Sondermüll kann bei der mobilen Problemmüllsammlung oder im Wertstoff- und Entsorgungszentrum der Stadt Landshut abgegeben werden.
gez.
Albrecht Alram - Landratsamt Landshut