Windstille herrscht derzeit beim Regionalen Planungsverband: Da Ministerpräsident Horst Seehofer die zulässigen Abstände der Windräder erhöhen möchte, werden bis zur eventuellen Gesetzesänderung keine Planungen mehr genehmigt. „Durch diese Verzögerung wird die Wertschöpfung ausgehebelt. Dadurch schadet Seehofer den Bürgern und Gemeinden der Region Landshut", sagt Hubert Aiwanger, Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag.
Der Regionale Planungsverband, bestehend aus den Landkreisen Landshut, Kelheim, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau sowie der Stadt Landshut, hat zwei Jahre intensiv mit den Kommunen zusammengearbeitet und Vorrangflächen ausgearbeitet, berichtet Alfons Sittinger, Vorsitzender des Planungsverbandes. Die Abstandsflächen betragen zwischen 600 und 800 Meter. „Werden Seehofers Pläne umgesetzt und die Abständsflächen auf 2000 Meter ausgeweitet, wird in unserer Region kein einziges Windrad stehen", sagt Sittinger. Die zweijährige Zusammenarbeit mit den Kommunen wäre umsonst gewesen.
Auch in Vilsbiburg stehen die Planungen still. Die Stadt hat zwei Pläne für Bürgerwindkraftanlagen auf Eis gelegt. „Die Bürger wurden hierzu viel informiert", berichtet Georg Strasser, der das Sachgebiet Klimaschutz im Rathaus leitet. Dass momentan nichts vorangeht, ärgert die Vilsbiburger, da der Stadt viele Einnahmen entgehen. „Pro Windrad würden wir zwischen 220.000 und 230.000 Euro an Gewerbesteuern im Jahr einnehmen. Hinzu kommt die Einkommensteuer der Bürger, die sich auf rund 100.000 Euro pro Windrad beläuft. Damit entgehen uns im Jahr insgesamt etwa 600.000 Euro", erklärt Strasser.
„Das sind hohe Einnahmen, die uns hier flöten gehen", meint auch Vilsbiburgs Bürgermeister Helmut Haider. Eigentlich sollten die beiden Windräder 2015 und 2016 in Betrieb gehen, doch das verzögert sich nun um mindestens ein Jahr, sofern sich das Gesetz doch nicht ändert. Sollten die neuen Abstandsregelungen in Kraft treten, bräuchten die beiden Windräder, die jeweils eine Nabenhöhe von 148 Meter haben und mit Rotor 200 Meter hoch sind, einen Mindestabstand von zwei Kilometern. Bei beiden Standorten, zum einen nahe Vilssöhl an der Gemeindegrenze zu Velden, zum anderen an der Gemeindegrenze zu Bodenkirchen, könnte dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden.
„In ganz Bayern stehen die Planungen still und den Gemeinden entgeht viel Geld, das sie für wichtige Investitionen benötigen würden", sagt Hubert Aiwanger hierzu abschließend.