Im Bid das Verwaltungsgericht am Regensburger Haidplatz. Demnächst wird dort auch über die Zulassung eines Bürgerentscheids zum Salzdorfer Tal (Schutzwürdigkeit) entschieden.
Die Grünen im Bayer. Landtag begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, der CSU im Kreistag des Landkreises Rottal-Inn einen Sitz abzuerkennen. "Damit hat das Gericht ein altbekanntes Problem neu behandelt."
So die Erklärung des kommunalpolitischen Sprechers der Grünen Abgeordneten, Jürgen Mistol. Die Kommunalgesetze schreiben bislang kein bestimmtes Verfahren vor. Dazu eine Anmelrkung der Red.: Ein Beispiel aus Landshut Stadt: Die CSU hat 13 Stadträte, die Grünen sieben. Doch in den Ausschüssen ist die CSU mit jeweils mit drei Sitzen vertreten, die Grünen jeweils nur mit einem, obwohl die CSU nicht einmal doppelt soviele Stadträte hat.
Durch die angestrebte ‚Spiegelbildlichkeit' bei der Bildung und Besetzung kommunaler Ausschüsse sollen die Stärkeverhältnisse der im jeweiligen Kommunalgremium vertretenen Parteien und Wählergruppen sichergestellt werden soll.
Die kommunalen Vertretungsorgane können bisher das Verfahren durch Mehrheitsbeschlüsse in ihren Geschäftsordnungen selbst regeln. „Durch die Anwendung des Verfahrens nach d'Hondt (Höchstzahlverfahren) sowie über die Festlegung der Ausschussgröße kam es im Kreisausschuss Rottal-Inn zu massiven Verzerrungen der ‚Spiegelbildlichkeit' und zu einer extremen Benachteiligungen kleinerer Fraktionen und Gruppen. „An diesem Fall sieht man wieder einmal, dass es beim D'Hondt-Verfahren zu den gröbsten Ungerechtigkeiten kommen kann", so Jürgen Mistol und Rosi Steinberger, Abgeordnete aus Niederbayern, fügt hinzu: „Auch in Niederbayern muss sich das Wahlergebnis in der Sitzverteilung niederschlagen. Die unterlegenen Kreistagsfraktionen in Rottal-Inn müssen dieses Urteil akzeptieren und zukünftig sachlich in der richtigen Ausschussverteilung zusammenarbeiten."
Die Landtags-Grünen haben das Problem der Verzerrung bei Sitzzuteilungen und der Benachteiligung kleinerer Gruppen schon längst erkannt und einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Ziel, dass die Sitzverteilung auch in den Ausschüssen nur mehr nach den Verfahren Hare/Niemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers vorgenommen werden darf. Jürgen Mistol: „Die CSU hat unsere Initiative abgelehnt. Aber wir werden das Thema bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung bringen."