Die TfA GmbH, Textil für Afrika, in Garching bei München hat mit Wurfzetteln im Stadtgebiet auf eine gewerbliche Sammlung unter anderem von Altkleidern und Schuhen aufmerksam gemacht. Die Sammlung der TfA GmbH, die laut Wurfzettel am Freitag, 10. April, stattfinden soll, ist nicht zulässig und von der Stadt untersagt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige liegt laut Mitteilung der Stadt nicht vor. Es konnte deshalb nicht überprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine zulässige Sammlung erfüllt sind, insbesondere, ob die Verwertung ordnungsgemäß und schadlos erfolgt. Die Sammlung der TfA GmbH darf deshalb nicht durchgeführt werden. Die Bürger werden gebeten, dafür nichts auf die Straße zu stellen.