Seit vergangener Woche und auf Beschluss des Stadtrats hin hat Landshut ein weiteres Sanierungsgebiet ausgewiesen. Der bisherige „Fleckerl-Teppich" an Sanierungsarealen am Rande des historischen Stadtkerns konnte mit dem neuen Sanierungsgebiet „Innenstadt" geschlossen werden. Das Bild zeigt mit Alt- und, Neustadt einen Teil des neuen Sanierungsgebiet „Innenstadt" (Foto: Klaus Leidorf).
Die Ausweisung eines Sanierungsgebietes eröffnet der Kommune die Möglichkeit zum Erhalt von Städtebaufördermitteln für Maßnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise für den Fall einer Neugestaltung des Dreifaltigkeitsplatzes, der Neustadt, des Regierungsplatzes oder des Nahensteigs.
Bereits 1975 im Blickpunkt
Erste Überlegungen hierzu finden sich bereits im Gesamtkonzept zur Historischen Innenstadt des damaligen Amtes für Stadtplanung und Statistik aus dem Jahr 1975. Schon in diesem Konzept wurde neben weiteren Schwerpunkten in der Stadtsanierung auch die Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den Kernstadtbereich empfohlen. Zahlreiche Maßnahmen aus diesem Konzept sind mittlerweile abgearbeitet und ältere Sanierungsgebiete aus den 80er und 90er Jahren bereits auch schon wieder aufgelöst.
Förderprogramm bringt Stein ins rollen
Die Innenstadt blieb weiterhin ein weißer Fleck in der Sanierungslandschaft, bis schließlich vor dem Hintergrund des neuen Förderprogrammes „Städtebaulicher Denkmalschutz" nicht zuletzt auch auf Anraten der Regierung von Niederbayern die entsprechenden Analysen 2010 für den historischen Stadtkern in die Wege geleitet wurden. Diese sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen" belegen gestreute städtebauliche Missstände und zeigen Sanierungsziele auf.
In die Bewertung und den Maßnahmenkatalog mit den empfohlenen Handlungsschwerpunkten flossen neben den Erkenntnissen aus der offiziellen Fachstellenanhörung auch die Ergebnisse des Mediationsverfahrens mit ein. Eigentümer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte hatten die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung ausführlich über den Sachverhalt und die vorgesehene Sanierungsgebietsausweisung zu informieren. Es wurde gemeinsam rege über für und wider diskutiert. Darüber hinaus waren die Untersuchungsergebnisse der Planungsgemeinschaft Firu Kaiserslautern/Dr. Schober GmbH Freising über lange Zeit auf der Internetseite der Stadt Landshut einsehbar. In mehreren Presseaufrufen wurde auf das Sanierungsverfahren hingewiesen. War anfangs die Meinung der betroffenen Bürgerschaft noch geteilt, so konnten die Bedenken letztlich durch zahlreiche Gespräche und Anpassungen des Sanierungskonzeptes ausgeräumt werden.
Bausenat stimmt zu
Das Stadtratsplenum kam im Mai dieses Jahres der Empfehlung des Bausenats nach und beschloss einstimmig die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Innenstadt". Mit erfolgter Bekanntmachung im Amtsblatt Nummer 14 ist die Satzung zum neuen Sanierungsgebiet nun rechtskräftig. Ihr Geltungsbereich umfasst den gesamten historischen Stadtkern zwischen Herrngasse und Dreifaltigkeitsplatz mit den Straßenzügen Altstadt, Neustadt, Gassen, Regierungsplatz und Nahensteig.
Auswirkungen für Hausbesitzer
Der Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Immobilie innerhalb des Sanierungsgebietes kann bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten erhöht steuerlich absetzen nach Paragraph 7h Einkommenssteuergesetz (EStG), auch wenn es sich um kein Denkmal handelt.
Zusätzlich zu einer Baugenehmigung ist für Baugesuche, Voranfragen, Nutzungsänderungen und der gleichen ab sofort auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Bescheid wird kostenfrei erteilt.
Von einem Grundbucheintrag zum Sanierungsstatus wurde aufgrund der gegenständlichen Sanierungsziele abgesehen. Die sanierungsrechtliche Genehmigung für Mietverträge auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr Dauer wird für das neue Sanierungsgebiet „Innenstadt" allgemein erteilt. Die zugehörige Allgemeinverfügung aus 2002 wird entsprechend ergänzt, die Vorlage dieser Verträge bei der Sanierungsstelle entfällt daher.
Bei Fragen zum Thema „Sanierungsgebiet" steht das Baureferat zur Verfügung, Sachgebiet Sanierungsstelle, Luitpoldstraße 29, zweiter Stock. Öffnungszeiten montags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr. Telefon 0871-881491 und 881631; E-Mail: sanierungsstelle(at)landshut.de.