Landshut - pm (14.05.2021) Der Landshuter Christkindlmarkt findet dieses Jahr vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der „Corona“-Pandemie in der Zeit vom 18. November bis 23. Dezember statt. Vorsorglich wird er an mehreren verschiedenen Veranstaltungsflächen der Innenstadt (beispielsweise Altstadt, Ländtor) beziehungsweise in der Nähe zur Innenstadt (wie Ringelstecherwiese, Freyung, Mühleninsel) abgehalten. - Die genauen Veranstaltungsflächen sowie ein womöglich erforderliches Schutz- und Hygienekonzept werden nach den geltenden infektionsschutz- Bedingungen im Lauf des Jahres und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn festgelegt.
Bewerbungen interessierter Geschäftsbetreiber zur Teilnahme an der traditionsreichen Veranstaltung können bis spätestens 15. Juli schriftlich eingereicht werden bei der Stadt Landshut, Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen und Verbraucherschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut. Gefragt sind insbesondere Händler mit weihnachtlichen Artikeln oder Produzenten von künstlerischen Produkten (zum Beispiel Holzschnitzereien, Holzmalereien und Glasbläsereien) und Anbieter von Speisen und Getränken sowie weiteren sich in das Veranstaltungskonzept einfügenden Attraktionen für Jung und Alt (unter anderem Kinder- und Familienfahrgeschäfte, Eisbahn).
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen enthalten: den Vor- und Nachnamen, die ständige Anschrift, die Telefonnummer und gegebenenfalls auch die E-Mail-Adresse sowie den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den angeforderten Unterlagen. Der Bewerbungsbogen steht auch online unter www.landshut.de/christkindlmarkt zur Verfügung.
Nur fristgerecht und vollständig eingehende Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil. Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Abmachungen sind nicht rechtsverbindlich.
Es wird gebeten, die Bewerbung aufgrund des eingeschränkten Parteiverkehrs auf dem Postweg einzureichen. Bewerber, die bis zum 30. September keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Absageerteilung ergeht nur auf Antrag.
Bewerber, die zum Betrieb ihres Geschäfts einen Anschluss an die Trinkwasserversorgung benötigen, müssen einen eigenen lebensmittelechten und
beheizbaren Trinkwasserschlauch vorhalten, der die Weglänge vom zugeteilten Standplatz bis zum Trinkwasseranschlusspunkt überbrückt. Dasselbe gilt für die
Einleitung ins städtische Abwassersystem.
Die Vergaberichtlinien und der Bewerbungsbogen einschließlich Bewertungskriterien können unter www.landshut.de/christkindlmarkt abgerufen oder mit einem
Freiumschlag per Post angefordert werden.