Michael Luger, Referent für Wirtschaftsförderung
Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,
wir möchten Sie heute wieder über die wichtigsten Themen der Landshuter Wirtschaft informieren.
- Corona Aktuell: Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
- Corona Aktuell: Erweiterung Impfzeiten
- Corona Aktuell: Muster für Testnachweis von Beschäftigten
- Aktueller Bauzeitenplan Glasfaserausbau
Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Bayerischen Staatsregierung beschlossen
Am Montag (15.11.2021) hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der steigenden Infektionszahlen, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Folgende Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten ab Dienstag den 16.11.2021:
Die 2G-Regelung gilt ab jetzt auch in der Gastronomie und in der Beherbergung, Hier galt vorher in der Stufe ROT die 3G plus Regelung. Bei körpernahen Dienstleistungen (wie Friseure) bleibt die 3G plus Regelung bestehen.
In den Bereichen, in denen 3G plus oder 2G verpflichtend sind, besteht künftig FFP2-Maskenpflicht (Bisher war in diesen Bereichen keine Maskenpflicht vorgeschrieben). Außer die Besucher verweilen auf einem bestimmten Platz, an dem die Maske abgelegt werden kann. Somit gilt die Regelung ,beispielsweise in der Gastronomie bis zum erreichen des Platzes.
Eine FFP2- Maskenpflicht gilt ebenfalls in Diskotheken, Clubs und vergleichbare Freizeiteinrichtungen. Außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus freiwillig und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
Des Weiteren müssen ungeimpfte Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen, mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
Städtisches Impfzentrum erweitert Impfzeiten
Unter anderem das städtische Impfzentrum im neuen Dultwachgebäude an der Ringelstecherwiese bietet die Möglichkeit, sich kostenlos impfen zu lassen. Impfwillige können sich ohne vorherige Terminvereinbarung und Registrierung im Impfzentrum am Empfang anmelden. Auch Genesene können sich impfen lassen, bereits vier Wochen nach Feststellung durch einen positiven PCR-Test. Das Impfzentrum ist von Dienstag bis Sonntag jeweils 9 - 17 Uhr (letzter Einlass 16:30 Uhr) geöffnet. Aufgrund des großen Andrangs ist allerdings immer wieder auch mit Wartezeiten zu rechnen.
Mehr Informationen unter https://www.landshut.de/leben/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/impfzentrum
Muster für Testnachweis von Beschäftigten
Anbei haben wir Ihnen ein Muster für Testnachweise von Beschäftigten hinzugefügt. Damit dokumentieren Sie Ihre verpflichtenden Testungen von Mitarbeitern, die nicht vollständig geimpft bzw. genesen sind. Somit sind Sie immer bestens vorbereitet, falls Sie die Testnachweise vorzeigen müssen.
Bauzeitenplan Glasfaserausbau
KW 48 (29.11.2021 - 03.12.2021)
Luitpoldstraße - Stadtpark bis Isar
Fischergasse
KW 49 (06.12.2021 - 10.12.2021)
Badstraße
KW 50 (13.12.2021 - 17.12.2021)
Mühlenstraße
Ihr Team
der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315 - 84028 LandshutTel: 0871/88-1620, -1623, -1404, -1405 und -1406