Michael Luger, Referent für Wirtschaftsförderung im Rathaus
Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,
mit der gestrigen Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten wurden einige Weichen gestellt, die die nächsten Wochen im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen prägen werden.
Wir haben hier das Wichtigste für Sie zusammengestellt - im Wesentlichen Corona-News:
Corona Aktuell:
- Aktuelle Corona-Beschränkungen basierend auf der heutigen Pressekonferenz
- Absage aller Christkindlmärkte in Bayern und Auswirkungen auf die Adventstreffs in der Innenstadt
- Ausblick Verkaufsoffener Sonntag
- Zugang für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
- Private Feiern in Eventlokationen und Restaurants
Aktuelle Corona-Beschränkungen basierend auf der Söder-Pressekonferenz
Die Feststellung der epidemischen Lage, wie auch die neu beschlossenen Maßnahmen bedeuten wieder einige Einschränkungen für unseren täglichen Ablauf.
Aktuell ist die Stadt Landshut mit einer Inzidenz von ca. 640 noch kein Hochinzidenzgebiet (7-Tage-Inzidenz > 1000). Dementsprechend gelten ab voraussichtlich nächsten Mittwoch den 24.11.2021 folgende Regelungen:
- Beschränkungen in der Gastronomie: Sperrstunde ab 22 Uhr und 2G. Zusätzlich gelten ab Sonntag, 21.11, auch in der Außengastronomie die gleichen Vorgaben wie in der Innengastronomie (2G und Maskenpflicht auf dem Weg zum Platz).
- Beschränkungen im Handel: 1 Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche (unabhängig der Gesamtquadratmeter)
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (max. 5 Personen aus 2 Haushalten; Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte/Genesene ausgenommen)
2G gilt außerdem neu bei:
Körpernahen Dienstleistungen
Hochschulen/Volksschulen/Musikschulen/Fahrschulen
2G+ gilt außerdem neu bei:
Kultur- und Sportveranstaltungen --> zusätzlich wird die Obergrenze der Zuschauer auf 25% Auslastung festgelegt
Freizeiteinrichtungen
Messen
Schankwirtschaften, Bars, Diskos und Clubs geschlossen
Maskenpflicht und Abstandsregelungen bleiben hierbei wie gehabt bestehen.
In Gegenden mit einer Inzidenz über 1000 (Bsp. dem LK Landshut) gelten die neuen "Hotspot"-Regelungen ab voraussichtlich nächsten Mittwoch den 24.11.2021:
- Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen können nicht stattfinden
- Gastronomie wird geschlossen
- Körpernahe Dienstleistungen geschlossen
- Beherbergung und Hotels geschlossen
- Sport- und Kulturstätten geschlossen
- Handel bleibt geöffnet, aber Beschränkung auf 20 m²/Kunde
Absage aller Christkindlmärkte in Bayern und Auswirkungen auf die Adventstreffs in der Innenstadt
Infolge der landesweiten Regelung muss leider auch der für Landshut geplante Christkindlmarkt abgesagt werden, obwohl wir auf der Grieserwiese die perfekten Voraussetzungen für einen 2G-kontrollierten Christkindlmarkt geschaffen haben.
Die beliebten Adventstreffs in der Innenstadt können auch nicht wie gewohnt stattfinden. Die Buden der GastronomInnen dürfen ab kommenden Sonntag, 21.11. nicht mehr betrieben werden, d.h. der Ausschank oder die Ausgabe von Speisen aus den Buden heraus ist dann nicht mehr erlaubt. Erfreulicherweise können die Sitzplätze in den Aufbauten unter Anwendung der Regelungen für die Innengastronomie (2G und Maskenpflicht auf dem Weg zum Platz) weiterhin genutzt werden. Weitere Infos dazu finden Sie in der beiliegenden Pressemitteilung.
Ausblick Verkaufsoffener Sonntag
Aus der heutigen Pressekonferenz ging nicht ganz eindeutig hervor, ob die Vorraussetzungen für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags geschaffen werden können, da nur von der Absage von Christkindl- und Jahresendmärkten die Rede war. Aus unserer Sicht kann aber davon ausgegeangen werden, dass ein Marktgeschehen in der nötigen Größenordnung nicht genehmigt werden kann. Wir halten Sie hierüber auf dem Laufenden, eine große Zuversicht verspüren wir hier allerdings nicht.
Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 18 Jahren haben Zugang in Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
Nicht geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler zwischen dem 12. und 18. Geburtstag haben mit ihrem Schülerausweis Zugang zu Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, seit Dienstag dem 16.11.2021. Zwingend notwendig ist dabei die Vorlage des Schülerausweises, der bestätigt, dass die Schülerinnen und Schüler zweimal in der Woche getestet werden.
Bei Feiern in Eventlokationen und Restaurants gilt auch 2G
Private Feiern, die beispielsweise in einem Restaurant oder in nichtprivaten Räumlichkeiten (Eventlokation) gefeiert werden, gelten als "Veranstaltung" und unterliegen damit der 2G-Pflicht.
Alles Gute und kommen Sie gut durch diesen weiteren "Corona-Winter"
Ihr Team
der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315 - 84028 Landshut
Tel: 0871/88-1620, -1623, -1404, -1405 und -1406