Landshut - pm (12.01.2022) Die Landshuter Wirtschadtsförderung informiert in ihrer aktuellen Pressemeldung über die Prüfung von Impfpässen und Genesenenzertifikaten im Rahmen der 2G-Kontrolle, die Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot und die Verlängerung der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Prüfung von Impfpässen und Genesenenzertifikaten im Rahmen der 2G-Kontrolle
In der Praxis gestaltet es sich schwierig, Impfpässe und Genesenenzertifikate auf ihre Echtheit zu prüfen. Die reine Sichtkontrolle von physischen Dokumenten gestaltet sich aufgrund unterschiedlichster Formate beispielsweise bei der Genesenenbestätigung schwierig. Daher ist es empfehlenswert sich das - sofern verfügbar - digitale Zertifikat zeigen zu lassen. Eine tolle Unterstützung bietet dabei die "CovPassCheck-App" des RKI, mit der einfach und schnell die Echtheit überprüft werden kann.
Und so funktionierts:
1. Installieren Sie oder Ihr Personal die App auf dem Smartphone (Apple App Store, Google Play Store, Huawai App Galerie)
2. Scannen Sie mit der "CovPassCheck-App" das digitale COVID-Zertifikat der EU. So erfahren Sie schnell ob das Zertifikat gültig ist. Die Daten werden nicht gespeichert. Damit ist auch dem Datenschutz genüge getan.
3. Gleichen Sie die angezeigten Personalien mit den Daten des Ausweisdokuments ab.
Allgemeinverfügung: Verlängerung des Alkoholkonsumverbotes
Die Stadt Landshut verlängert die Allgemeinverfügung des Konsumverbots von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen. Die Wirksamkeit gilt ab dem 13. Januar 0 Uhr bis 9. Februar 24 Uhr.
Die gilt in folgenden Bereichen: Kapuzinerweg, Orbankai, Postplatz über Heilig-Geist-Gasse zum Bischof-Sailer-Platz, die gesamte Neustadt einschließlich aller Verbindungsgassen zur Altstadt, Herrengasse, Börmergasse, Rosengasse, Grasgasse, Steckengasse, Schirmgasse, Kirchgasse über St. Martin, Spiegelgasse, Altstadt, Ländgasse und Ländtorplatz, Isarpromenade, Theaterstraße, Apothekergasse, Hauptwachgäßchen und die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätze und Freizeitanlagen auf der Hammerinsel und Mühleninsel einschließlich der Badstraße und Sausteg sowie das Maxwehr und der Kiesweg entlang des Isargestade.
15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 9. Februar verlängert
Unter anderem bleibt die 2G Regel für Gäste der Gastronomie bestehen.