Landshut - pm (13.01.2022) Die Verwaltung möge, so Stadträtin Regine Keyßner berichten, auf welche Weise der seit 1. April 2021 in Bayern bestehenden Möglichkeit ohne Sarg bestattet zu werden, Rechnung getragen werden soll.
Begründung:
Auf Anregung des MIGLA besteht in Landshut seit 2013 für Angehörige des muslimischen Glaubens die Möglichkeit entsprechend ihren religiösen Vorschriften bestattet zu werden. Mit einer Ausnahme: Sargpflicht. Diese ist nunmehr durch Änderung der BestattungsVO entfallen.
Die Friedhofsträger können nunmehr selbst entscheiden ob und wie im Leichentuch bestattet werden darf. Die Verwaltung möge ihre diesbezüglichen Überlegungen mitteilen.