Wenn es nach den beiden Landshutern Rudolf Skalitzky und Elmar Schlittmaier geht, sollen die Gemeinden Altdorf, Ergolding und Kumhausen mit der Stadt Landshut vereint werden. Dazu haben sie eine online-Petition an den Bayerischen Landtag gestartet mit dem Titel: „Die Bayerische Landesregierung möge den kurzfristigen Zusammenschluss der Gemeinden Altdorf, Ergolding, Kumhausen und Landshut herbei führen." Ihre Begründung dafür formulieren sie wie folgt:
Mit der Gebietsreform 1972 wurde die „Kommunale Gliederung des Staatsgebietes" des Freistaates Bayern letztmals den damaligen Anforderungen angepasst. In den vergangenen rund 40 Jahren hat sich besonders im Raum Landshut sehr viel fort entwickelt. Entscheidend dazu beigetragen haben die Errichtung des Flughafens und der Bau der Autobahn München-Deggendorf. Die genannten Gemeinden sind faktisch zusammen gewachsen. In großen Bereichen sind keine unbebauten Flächen mehr zwischen den bebauten Gebieten. Viele Arbeitnehmer, auch städtische Bedienstete nutzen die angrenzenden Gemeinden als Wohnquartiere. Die Dichte von Wohngebieten, Mischbereichen, städtischen Strukturen und Industriegebieten machen eine übergreifende aktive Fortentwicklung des Raumes notwendig. Das Erfordernis einer gesamtheitlichen Planung und Steuerung der Entwicklung des Oberzentrums beinhaltet auch dringende Gründe des öffentlichen Wohles, z.B.
- Ausweisung und Erschließung von Gewerbegebieten außerhalb von großflächigen Wohngebieten
- Umfassende Verkehrswegeplanung (Anbindung und Weiterführung B15n; Planung, Errichtung und Anbindung von Entlastungsstrecken und Magistralen im Gesamtgebiet)
- Zentrale Steuerung infrastruktureller Maßnahmen (ÖPNV, Verteilung sozialer Einrichtungen (Schulen, Zentren, Bäder) im Gesamtgebiet
- Abgestimmte Ansiedlung und Einbindung von Betrieben, Behörden und Einrichtungen, wie z.B. auch alternativer Energieerzeugungsanlagen
In anderen Regionen, z.B. Oberfranken, aber auch in Baden-Württemberg und Sachsen, werden aufgrund erkannter Entwicklungen Gebietsreformen durchgeführt. Inwieweit bei einer Gebietsreform im o.g. Raum das Konzept der kreisfreien Städte noch tragfähig ist muss neu bewertet werden.
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