Der Punkt 8 der Tagesordnung der Stadtratssitzung am Mitwoch, 30. April (14 Uhr), im neuen Plenarsaal des Rathauses ist bisher als nichtöffentlich deklariert. Die Stadträte Ludwig Zellner (CSU) und Lothar Reichwein (FW) fordern jedoch per Dringlichkeitsantrag, dass die Verwaltungsstreitsache der Stadt Landshut gegen den Freistaat Bayern wegen immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für 3 Schweineställe in Tiefenbach bzw. Aign kurz vor Achdorf im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung behandelt wird.
Dabei geht es auch um einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13.03.2014
Die Begründung hierfür, so die beiden Stadträte, ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Stadtrates in §19.
Auszug:
(1) In nichtöffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 2 GO) werden grundsätzlich behandelt:
1. Personalangelegenheiten in Einzelfällen;
2. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten;
3. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche Behandlung
im Einzelfall von der Aufsichtsbehörde verfügt ist;
4. Angelegenheiten, die dem Sozial- und Steuergeheimnis unterliegen;
5. Sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben
oder nach der Natur der Sache erforderlich ist.
Für den Punkt 8 der Tagesordnung vom 30.4.2014 trifft hierfür nach meiner Auffassung keiner dieser aufgeführten Punkte zu.
Viele Bürger haben sich seit 2012 sich mit der Sache befasst. Am 9.7.2012 wurde dies öffentlich im Umweltsenat und nachfolgend die Klage im Plenum beschlossen.
Eine Behandlung in „Nichtöffentlichkeit" wäre den interessierten Bürgern, speziell den Achdorfer Bürgern nicht angemessen.
gez.
Lothar Reichwein, Stadtrat (FW)
Ludwig Zellner, Stadtrat (CSU)