Die Unterbringung von 23 Asylbewerbern in einem ehema- ligen Gasthaus mit Frendenzimmern in Wörth (Landshuter Str.) hat zu heftigen Spekulationen um den Erwerb dieser Immobilie und die Anmietung durch den Landkreis als Asy- lantenunterkunft geführt. Ein Fall, der auch die Tochter des Landrats und damit auch den Landrat höchst persönlich betrifft. - Dazu erreichte uns heute um 11.00 Uhr die nach- folgende Presseerklärung des Landrats zu einem Presse- artikel in einer großen Landshuter Wochenzeitung mit der Überschrift „Der Landrat, seine Tochter und die Asylbewerber in Wörth" vom 18.04.2012
1. Die Regierung von Niederbayern hat mehrere Landkreise, so auch den Landkreis Landshut, verpflichtet, bis zu 150 weitere Asylsuchende kurzfristig unterzubringen.
In einer Bürgermeisterversammlung, über die in der Landshuter Zeitung ausführlich berichtet wurde, war die einheitliche Meinung aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dass eine zentrale Unterbringung kurzfristig nicht möglich und auch aus sozialen Gründen nicht wünschenswert sei. Der Bayerische Gemeindetag, Kreisverband Landshut, hat in einer Resolution festgehalten, dass eine zentrale Unterbringung nur in Geisenhausen nicht vertretbar wäre.
Der Landkreis hat daraufhin mehrfach in Anzeigen um Angebote für geeignete Unterkünfte im Landkreis gebeten. Diese Immobilien haben gewissen Kriterien für die Unterbringung von Asylsuchenden zu entsprechen.
2. Alle Bewerbungen von Immobilienbesitzern wurden im Landratsamt von der dafür zuständigen Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung zeitnah geprüft und bearbeitet. Trotz entsprechender Werbemaßnahmen des Landkreises für weitere notwendige Quartiere zu sorgen, ist keine ausreichende Anzahl von Bewerbungen, zur Unterbringung aller Asylbewerber eingegangen.
3. Ich bin Vater von drei erwachsenden Kindern. Meine drei Kinder stehen wirtschaftlich auf eigenen Füßen und sind rechtlich eigenverantwortlich und selbstständig. Was sie als Privatpersonen machen, hat mit meiner Tätigkeit als Landrat nichts zu tun. Ihre „privaten Angelegenheiten" entscheiden meine Kinder selbst.
4. Das Landratsamt Landshut, Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung, hat eigenverantwortlich die Bewerbungen für entsprechende Unterkünfte geprüft. Dabei wurde auch die Immobilie des Gasthauses in Wörth von der zuständigen Abteilung im Landratsamt geprüft und mit den Eigentümern ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen.
Der Erwerb der Immobilie erfolgte durch die Eigentümer unabhängig von der jetzigen vorübergehenden Nutzung zur Unterbringung von Asylbewerbern. Es soll dort wieder eine Gaststätte betrieben werden.
5. Diese Immobilie ist seit Februar 2009 leer gestanden und wurde im Internet von einem Makler zum Verkauf angeboten. Es handelt sich um ein gastronomisches Projekt, weshalb sich erst Interessenten finden lassen mussten, die die notwendige Erfahrung für den Betrieb einer Gaststätte mitbringen. Damit habe ich aber als Landrat nichts zu tun. Das war und ist eine private Angelegenheit von meinen Kindern.
Die Diskussion um die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern geht seit über einem Jahr. Die Resolution des Bayerischen Gemeindetags zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ist vom 24.03.2011. Jedermann hatte die Immobilie in Wörth danach erwerben und nutzen können. Sie war länger als 1 Jahr nicht verkauft worden.
6. Das Landratsamt Landshut hat die Immobilie angemietet, weil man nicht ausreichend geeignete andere Unterkünfte hatte. Die Immobilie wurde zu den Konditionen vom Landkreis angemietet, wie sie bei jedem anderen auch vertraglich vereinbart worden wären. Hier von einem „Insidergeschäft" zu sprechen, ist völlig aus der Luft gegriffen und dient nur dem durchsichtigen Zweck, mich zu beschädigen.
7. Letztendlich wird durch die „Berichterstattung" (im Landshuter Wochenblatt (Anm. d. Red.) sowohl das bürgerliche Engagement von denjenigen Personen beschädigt, den Asylbewerbern Quartiere gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Art und Weise der Berichterstattung grenzt Asylbewerber nicht nur in Wörth aus. Es wird hier durch die Angabe der Adresse und die Abbildung des Hauses ein zusätzliches Gefährdungspotential für die Bewohner und die Eigentümer geschaffen. Das ist durch nichts gerechtfertigt. Verantwortungsvoller Journalismus sieht anders aus.
gez.
Landshut, den 19.04.2012
Landrat Josef Eppeneder