In der Streitsache Schlehenthal erhebt jetzt Stadtrat Stefan Gruber (Die Grünen) in einem Brief an OB Rampf massive Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung. Da ist von "wahrheitswidrigen" Aussagen die Rede und laut Gruber habe die Stadt mit Unterschriften von Anwohnern operiert, die dort "weder wohnen noch Eigentürmer von Grundstücken sind".Hier der Gruber-Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie Sie im Sonderplenum zum Salzdorfer Tal am 23.09. auf Nachfrage der Stadtratskollegin Hagl erklärt haben, werden Sie zum Dringlichkeitsantrag „Schlehental" vom 16.09.2014 nur eine Stellungnahme in der Bausenatssitzung am 25.09.2014 abgeben. Eine Behandlung im Stadtrat erachten Sie als nicht notwendig.
Dieser Meinung kann ich mich aber nicht anschließen.
Im §23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates ist geregelt, dass Anträge ohne inhaltliche Vorprüfung in der nächsten Sitzung (wenn zeitlich nicht möglich in der übernächsten Sitzung) vom Oberbürgermeister auf die Tagesordnung gesetzt werden.Im §24 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist geregelt, dass die Zuerkennung der Dringlichkeit nach Anhörung eines Redners für und gegen die Dringlichkeit mit einfacher Mehrheit entschieden wird.
Im Ergebnis hat also jeder Antragsteller einen Anspruch auf Beratung durch den Stadtrat. Dies würde selbst dann gelten, wenn der Antrag - etwa im Hinblick auf den Beginn der Baumaßnahme - unzulässig wäre, wie Hauptamtsleiter Bohmeyer in der Sitzung geäußert hat. Zum einen wäre es dann die Sache des Stadtrats, hier Bausenats, diese Unzulässigkeit beschlussmäßig festzustellen. Zum anderen ist überhaupt kein Grund für eine Unzulässigkeit ersichtlich, im Gegenteil: Gerade wenn Sie nun den Beginn der Baumaßnahme in dieser Woche veranlasst haben, trotz äußerst wackliger Beschlussgrundlage, hat der Bausenat nun endlich ein Recht auf den "reinen Wein", zum Beispiel zu folgenden Fragen:
Wie kommt es, dass die Verwaltung in der Mai-Sitzung des Bausenats wahrheitswidrig geänderte Mehrheitsverhältnisse bei den Anliegern behauptet hat?
Mit welchem Recht wurden ungeprüfte Unterschriftenlisten referiert, die Personen enthalten, die dort offenbar weder wohnen noch gar als Eigentümer zu den Erschließungsbeiträgen herangezogen werden?
Welche Kosten würde ein Baustopp für die Stadt nach sich ziehen?
Bei Durchführung der Maßnahmen wie geplant:
In welcher Höhe sind die Hauseigentümer beitragspflichtig, wie hoch wäre der Eigenanteil der Stadt? Ist nicht jetzt schon erkennbar, dass die falschen Informationen auf Seiten der Anwohner einen Härtefall begründen, der die Stadt dazu veranlassen sollte, von der Erhebung von Erschließungsbeiträgen ganz oder teilweise abzusehen, was ja in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen so schon praktiziert wurde?
Ich erwarte nach wie vor, dass diese und andere dringliche Fragen in der morgigen Bausenatssitzung, auf der Grundlage des von mir gestellten Antrags behandelt werden, und behalte mir andernfalls eine rechtsaufsichtliche Überprüfung vor.
Mit freundlichen Grüßen
STEFAN K. GRUBER