Die Antragsunterlagen zur Schlachthof-Erweiterung seitens der VION SBL Landshut GmbH liegen ab Dienstag (9.12.) im Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt im Rathaus II zur Einsicht aus. Wie bereits bekannt, hat VION bei der Stadt Landshut für den Standort Am Banngraben 24, 84030 Landshut, gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Schlachtanlage beantragt.
Die ursprüngliche Anlagengenehmigung sah die Schlachtung von Schweinen und Rindern vor. Im Jahr 2010 wurde die Umstellung auf einen reinen Schweineschlachtbetrieb angezeigt. Der jetzige Änderungsantrag beinhaltet die Beibehaltung einer reinen Schweineschlachtung verbunden mit einer Kapazitätserhöhung auf maximal 21.000 Schweine pro Woche, im Jahresmittel 20.000 Schweine pro Woche.
Aufgrund der Zuordnung in der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist ein öffentliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden die Antragsunterlagen in der Zeit von Dienstag, 9. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 14. Januar, zur Einsicht ausgelegt und zwar im Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29a, Landshut, Zimmer 418 (4. Stock). Die Unterlagen können zu den allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden: montags bis donnerstags von 8 bis 12 und von 14 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr.
Hinweis: Von 24. Dezember bis 2. Januar ist das Rathaus geschlossen.
Gegen das Vorhaben können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Mittwoch, 28. Januar, bei der genannten Dienststelle schriftlich Einwendungen erhoben werden.
Die Stadt Landshut hat auch bereits einen Termin festgelegt, an dem rechtzeitig erhobene Einwendungen erörtert werden sollen: Dies ist am Mittwoch, 11. Februar, ab 9.30 Uhr, im Neuen Plenarsaal im Rathaus in der Altstadt.
Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de.
Rathaus der Stadt Landshut, Pressestelle, Altstadt 315, 84028 Landshut, Verfasser: Wieslawa Waberski,