Anlässlich der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages zum ausgehandelten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada, CETA, erklärt Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Viel Kritik wurde geäußert, wenig davon konnte ausgeräumt werden.
Stattdessen haben sich viele Probleme bestätigt. Vor allem die Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren wurden von der Mehrheit der Sachverständigen als riskant eingestuft.
Auch Sorgen hinsichtlich der regulatorischen Kooperation und des Schutzes von Verbrauchern und Arbeitnehmern konnten nicht entkräftet werden. Es ist schlicht nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen die regulatorische Kooperation auf die Standardsetzung und Gestaltungsspielräume etwa in den Bereichen Gentechnik oder Umweltschutz haben werden.
Als Vorzüge des Abkommens werden regelmäßig wachsende Märkte mit zusätzlichen Arbeitsplätzen genannt. Die entsprechenden Wachstumszahlen stellen sich bei genauerem Nachfragen aber immer als unbelegbare Hypothesen heraus.
Die Gefahren von Klageprivilegien für Konzerne bleiben zentraler Kritikpunkt. In der Anhörung zeigte sich, dass es weiterhin unklare, teilweise sogar völlig neue Klagegründe gibt. Damit sind Klageprivilegien für Konzerne und auch für kleine und mittelständische Unternehmen enorm gefährlich. Mit ihnen wird Schiedsgerichten große Macht übertragen, ohne dass ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. Im Gegenteil: die Richter haben systemimmanent ein Interesse an investorenfreundlichen Entscheidungen. Dieses Problem würde CETA in seiner jetzigen Form festschreiben.
Ein Abkommen, das dieses Instrument trotz der vehementen, europaweiten Kritik weiterhin enthält, darf so nicht abgeschlossen werden.