Voraussichtlich am 28. Januar sollen die Anlieger der Neustadt - 70 Wohn- und Geschäftshäuser (Anm. d. Red.) - über die Kostenbeteiligung für die Neugestaltung der Neustadt im Salzstadel von der Stadt informiert werden. Stadtrat Ludwig Graf (Freie Wähler) richtet schon jetzt einen Anfrage an die Stadt und erkundigt sich nach den Kosten der Neustadt-Neugestaltung generell und nach den Zuschüssen durch Bund und Land.
Der Graf-Antrag hat folgenden Wortlauf:
1. Wie hoch werden nach dem derzeitigen Planungsstand unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Baumaßnahmen die Gesamtkosten bei der Neugestaltung der Neustadt sein?
2. In welcher Höhe ist mit Zuschüssen aus der Städtebauförderung zu rechnen?
a) Gibt es für die geplanten Baumaßnahmen in der Neustadt Zuschüsse der Städtebauförderung nur für den städtischen Anteil oder auch für den
Anliegeranteil? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie viele Anlieger werden voraussichtlich von den Baumaßnahmen betroffen sein?
4. Wie werden die Gesamtkosten voraussichtlich aufgeteilt?
a. Anteil Anlieger?
b. Anteil Stadtwerke?
c. Anteil Stadt Landshut?
d. Zuschüsse ?
5. Welche der aktuell geplanten bzw. zur Diskussion gestellten Baumaßnahmen sind
a) technisch notwendig?
b) eher optischer Natur?
6. Was hält die Verwaltung von dem kürzlich in München verabschiedeten Entschluss, ab 2015 keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge mehr von Anliegern zu erheben?
7. Ist die Erneuerung der Straßen im Bereich Neustadt bzw. Innenstadt ausschließlich durch die Verlegung der Fernwärmeleitung notwendig geworden, obwohl die Nutzungsdauer des Straßenbelages noch nicht abgelaufen war? Sind in diesem Fall die Kosten auf die Anlieger umlegbar?
8. Wie wird die Stadt Landshut reagieren, wenn trotz umfangreicher Bürgerbeteiligung die Anlieger mehrheitlich die Umgestaltung der Neustadt ablehnen?
gez.
Ludwig Graf
Stadtrat, Freie Wähler