Wird die Mietpreisbremse für Landshut greifen oder ist der Zug bereits abgefahren? MdL Ruth Müller (SPD) vertrat vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung diese Auffasung. Der Antrag sei von der Stadt zu spät gestellt worden. Jetzt vertritt die grüne MdL Rosi Steinberger eine deutlich andere Auffassung, die Hoffnung macht:
„Nach meinen Informationen ist hier noch einiges offen", sagt Rosi Steinberge. Wie eine Anfrage der Grünen an das Justizministerium ergab, stehen die Kriterien für den Geltungsbereich der Mietpreisbremse noch gar nicht fest.
Das Gesetzgebungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen, im Entwurf sei aber vorgesehen, dass die Landesregierungen „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt" im Sinne der sogenannten Mietpreisbremse bestimmen könnten, so die Aussage des Staatsministerium der Justiz. In diesen Gebieten dürfe die Miete künftig höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Was derzeit mit der Mietpreisbremse gerne vermischt wird, ist die so genannte Kappungsgrenze. Diese regelt für bestimmte Gebiete, dass eine Mieterhöhung statt 20 nur noch 15 Prozent betragen darf. „In dieser Kulisse ist Landshut bisher nicht enthalten", stellt Steinberger fest. „Das muss aber nicht automatisch einen Ausschluss aus der Mietpreisbremse bedeuten."
Im schönsten Beamtendeutsch heißt das: „Ob die in die Gebietskulisse zur Mietpreisbremse aufzunehmenden Gebiete in Bayern identisch sind mit den Gebieten der zweiten Kappungsgrenzeverordnung kann laut Staatsministerium noch nicht beurteilt werden und hängt von der endgültigen Fassung der Verordnung ab."
Die Situation auf dem Landshuter Wohnungsmarkt sieht Rosi Steinberger angespannt. "Die Bevölkerung wächst und vor allem der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum steigt kontinuierlich an. Die Kriterien für die Mietpreisbremse wären meiner Meinung nach durchaus erfüllt", so die Abgeordnete.