Im Bild von links Johann Kolbeck (Rohr); Hans Niedermeier (Mainburg); Anja König (Stadträtin Landshut), Harald Unfried (Vorsitzender BTWO); Herbert Lohmeyer, Vilsheim, MdL Ruth Müller, Pfeffenhausen
Im Rahmen seiner ersten Jahressitzung hat sich der Vorstand des Bundeswahlkreises Landshut-Kelheim am Wochenende in Rottenburg gegen eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ausgesprochen. „Wir wollen gleitende Übergänge vom Erwerbsleben in die Rente schaffen", sagte der SPD-Bundeswahlkreisvorsitzende Harald Unfried aus Landshut.
Dazu gehöre die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs ab 60 Jahren mit erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeiten. Die aktuelle Diskussion über die „Rente mit 70" lenke dagegen von der eigentlichen rentenpolitischen Herausforderung ab. Auch die Landtagsabgeordnete Ruth Müller betonte, dass noch deutlich mehr altersgerechte Arbeitsplätze geschaffen werden müssten, die es Menschen ermöglichten, freiwillig länger im Betrieb zu verbleiben. Zudem müsse es nach Auffassung der SPD vorrangig um die Sicherung eines angemessenen gesetzlichen Rentenniveaus gehen, damit Altersarmut künftig zuverlässig vermieden werden könne. Denn die Riesterrenten können - entgegen der ursprünglichen Annahme – die Kürzung der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.
Die stv. Bundeswahlkreisvorsitzende und Landshuter Stadträtin Anja König sprach sich für eine sachgerechte und umfassende Aufklärung über die Vor- und Nachteile eines freiwillig späteren Rentenbeginns aus. Denn den finanziellen Anreiz, mit dem späteren Renteneintritt höhere Rentenanwartschaften zu erwerben, gebe es schon seit vielen Jahrzehnten. Der Zuschlag pro Jahr eines späteren Rentenbeginns (6 Prozent Rentensteigerung) ist sogar deutlich höher als der Abschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn (3,6 Prozent pro Jahr eines früheren Rentenbezugs). Die Arbeitnehmer können nach den Maßgaben des Gesetzgebers immer schon selbst entscheiden, wie lange sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen. Der spätere Renteneintritt aus freien Stücken werde mit einem Zuschlag honoriert.
„Die gesetzliche Rentenaltersgrenze steht einer freiwilligen Weiterarbeit nicht entgegen", sagte hierzu der stv. Vorsitzende Herbert Lohmeyer. Die gesetzliche Altersgrenze bleibe dennoch von zentraler Bedeutung. Denn sie bestimme, ab welchem Zeitpunkt die Abschläge oder eben Zuschläge bei freiwilliger Weiterarbeit berechnet werden. Je höher das reguläre gesetzliche Rentenalter, desto schwieriger werde es, überhaupt Zuschläge erarbeiten zu können.
Es dürfe auch nicht verschwiegen werden, dass der Rentenzuschlag von 6 Prozent pro Jahr im Falle der freiwilligen Weiterarbeit durch den Verzicht auf die bereits zustehenden Altersbezüge erkauft wird. Unfried: „Erst nach fast 17 Jahren wäre der Verlust der entgangenen Rente durch die erhöhte Rente wieder hereingeholt." Durch den späteren Rentenbeginn ergebe sich zudem ein lebenslanger steuerlicher Nachteil, weil sich der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbeginns richtet. Je später die Rente beginne, desto höher die Besteuerung der Rente. Jedes Konzept über eine Rentenflexibilisierung müsse darauf Antworten finden, damit sich die Flexibilisierung nicht zum Bumerang für die älteren Arbeitnehmer entwickle. Unfried kündigte an, dass sich der SPD-Bundeswahlkreis mit einem eigenen Konzept in die anstehenden Beratungen einbringen werde. Im Zentrum stehe dabei die Teilrente ab 60 mit attraktiveren Hinzuverdienstmöglichkeiten.