Heute (25.03.) hat das Verwaltungsgericht Regensburg in der Sache der Festwirte Peter Vorholzer gegen Franz Widmann bzw. gegen die Stadt Landshut getagt. Die Widmanns dürfen zwar diese Frühjahrdult 2015 noch durchziehen, doch es wird im Rechtsstreit ein Hauptsacheverfahren geben. Peter Vorholzer darf also hoffen. Das Verwaltungsgericht hat den Vergabe-Bescheid der Stadt für rechtswidrig erklärt.
Der Dultsenat hat am 8. Dezember 2014 unter Vorsitz von 3. Bürgermeister Erwin Schneck, ein enger Freund der Familie Widmann, mit 9:1 Stimmen für Festwirt Franz Widmanns entschieden. Es wird also zu einem weiteren Gerichtstermin kommen, so der Anwalt von Fetwirt Peter Vorholzer.