Heuer werden im Bund-Länder-Städtebauförderprogramm ʹStadtumbau Westʹ 14 Städte und Gemeinden in Niederbayern mit rund 5,8 Millionen Euro von Bund und Freistaat unterstützt. Zusammen mit den kommunalen Eigenanteilen stehen den Programmkommunen damit rund neun Millionen Euro zur Verfügung. 120.000 Euro gehen an Rottenburg.
Diese Gelder helfen den Kommunen dabei, den demographischen und wirtschaftsstrukturellen Veränderungen mit einem umfassenden Erneuerungsprozess zu begegnen und gemeinsam mit ihren Bürgern und der örtlichen Wirtschaft neue Impulse zu setzen", wie Innen- und Bauminister Joachim Herrmann anlässlich der Zuteilung der Fördermittel dem Landshuter Stimmkreisabgeordnetem Helmut Radlmeier ( CSU) mitteilte.
Städte und Zentrale Orte im ländlichen Raum stellen wichtige Ankerpunkte der Daseinsvorsorge dar. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur Belebung der gesamten Stadt und der Region. Die Neugestaltungen sind gute Beispiele, wie Städte und Gemeinden mit Hilfe des Programms ihre Innenstädte und Ortskerne attraktiv und lebendig gestaltet werden können . Mit der Umgestaltung und Aufwertung von öffentlichen Räumen tragen die Kommunen maßgeblich zur Verbesserung der Lebensqualität in den ländlichen Räumen bei und leisten einen Beitrag zum barrierefreien Umbau insbesondere in den historischen Ortsmitten", erläuterte Herrmann. Landtagsabgeordneter Radlmeier freute sich über die die Zusage zur Förderung in Rottenburg an der Laaber, die mit 120.000 Euro die Kaserne, den Ortskern und den Bahnhof betreffe.
Bayernweit stehen im Städtebauförderprogramm ʹStadtumbau Westʹ 2015 insgesamt 113 bayerischen Städten und Gemeinden Fördermittel in Höhe von rund 36,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Investitionen der Kommunen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 54,9 Millionen Euro. Von den 113 Programmkommunen liegen 96 im ländlichen Raum, knapp 84 Prozent der Fördermittel fließen in diesen Bereich. Mit rund 68 Prozent geht ein Großteil der verfügbaren Finanzhilfen in Kommunen, die dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet sind. Wesentliche Förderschwerpunkte sind 2015 auch wieder die bauliche Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums und die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung.