Landshut. Was ist die Aufgabe eines Stadtrats fragen sich die Landshuter Grünen? Das Wohl aller Bürger der Stadt zu verfolgen? Oder ge- fasste Entscheidungen sofort zu revidieren, wenn einzelne Bürger öffentlich Druck ma- chen? Dazu schickten uns die Grünen, na- mentlich Stadträtin Susanne Fischer als Mit- glied des Bausenats, die folgende Stellung- nahme: In der letzten öffentlichen Sitzung des Bausenats (27.09.) waren über 30 betroffene Kleingärtner im Sitzungssaal anwesend ...
als die Beteiligung der Stadt an Maßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes auf der Tagesordnung stand. Denn diese Planungen bedeuten für 55 Pächter der Kleingartenanlage an der Schützenstraße das Aus für ihre Gärten.
Der Geh- und Fahrrad-Weg zwischen Isar und Kleingartenanlage (Niedermayer- viertel) ist gut 1,5 Kilometer lang. Hier soll alternativ nach den Vorstellungen des Wasserwiwrtschaftsamtes ein attraktiver Isar-Park entstehen.
Es ist nachvollziehbar und legitim, wenn diese Bürger alles versuchen, um ihre Kleingärten zu erhalten! Für diese Bürger ist die Aufgabe ihrer Kleingärten unbestritten persönlich ein großer Verlust.
„Aber die Mitglieder im Bausenat hatten auch die Chance, dass sich Landshut aktiv an Maßnahmen beteiligt, die in die- sem Areal einen Erholungs- und Freizeit- wert für alle Bürger Landshuts geschaffen hätten – die Isar wäre zugänglich gewor- den, hätte einen Strand bekommen.
Die Kleingärten sind teilweise ganz schön groß und nicht immer eine Augenweide.
Auch das beispielsweise durch das von der Arbeitsgruppe Niedermayer- viertel angeregte „Flußbad" wäre möglich geworden", so Susanne Fischer.
Stattdessen beschlossen die Bause- natsmitglieder mit großer Mehrheit, dass die Stadt sich aktiv gegen die Verwirklichung dieser Pläne ausspre- chen soll – vor gut zwei Jahren hatte sich der gesamte Stadtrat noch dafür ausgesprochen. So wurde, meint auch Fraktionsvorsitzende Sigi Hagl, eine große Chance für die Stadt vertan.
Zum Hintergrund:
Im Stadtratsplenum vom 30. Juli 2010 sprachen sich die Stadträte einstimmig für das vom Wasserwirtschaftsamt vorgestellte Gewässerentwicklungskonzept für die Isar aus. Das Amt ist zur Erstellung eines solchen Konzeptes aufgrund der EU-Wasser- rahmenrichtlinie gesetzlich verpflichtet. Ziele sind die langfristige Wiederherstellung bzw. Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer. Gerade im Stadtgebiet Landshut ist die Isar stark kanalisiert und nur an wenigen Stellen zugänglich.
Grundlage des Plenumbeschlusses war auch die Stellungnahme des Landshuter Bau- referats zu den geplanten Maßnahmen an der Schützenstraße.
Zitat:
„Die Maßnahmen im Bereich der Schützenstraße gehen zu Lasten der dort befindlichen Kleingartenanlagen. Soweit diese zur Disposition gestellt werden können, ist eine Umgestaltung mit dem Ziel vorzunehmen, die Aufenthaltsqualität und die Wohnumfeld- qualität zu steigern."
Die zur Diskussion stehende Fläche von drei Hektar ist im Besitz des Freistaats Bayern. Dieses Areal an der Schützenstraße wird über jährliche Pachtverträge Kleingärtnern zur Verfügung gestellt, solange bis der Freistaat sich für eine andere Nutzung dieser Flächen entscheidet.