Zur Wahl des 18. Deutschen Bundestages am 22. September haben für den Wahlkreis 228 Landshut, der die Stadt Landshut sowie die Landkreise Landshut und Kelheim umfasst, neun Parteien Wahlvorschläge ihrer Direktkandidaten eingereicht.
Bei der ersten Sitzung des Kreiswahlausschusses heute, Freitag (26.07.), unter Vorsitz des Kreiswahlleiters, des Leitenden Rechtsdirektor Harald Hohn, wurde über die Kreiswahlvorschläge entschieden.
Nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes trat der Kreiswahlausschuss am 58. Tag vor der Wahl zusammen, also heute, Freitag, 26. Juli, und entschied über die Zulassung der für den Wahlkreis 228 Landshut eingereichten Kreiswahlvorschläge mit den Direktkandidaten.
Der Kreiswahlausschuss tagt grundsätzlich öffentlich. Neben den Beisitzern wurden auch die in den Kreiswahlvorschlägen benannten Vertrauenspersonen eingeladen, die allerdings kein Stimmrecht hatten.
Für den Wahlkreis 228 Landshut sind entsprechend Ziffer III der Sitzungsniederschrift neun Kreiswahlvorschläge fristgerecht eingegangen.
Der Kreiswahlleiter, für den Wahlkreis 228 ist dies Leitender Rechtsdirektor Harald Hohn,
gab die Entscheidung des Kreiswahlausschusses heute im Anschluss an die Beschlussfassung bekannt. Demnach sind als Direktkandidaten im Wahlkreis Landshut zugelassen (Reihenfolge nach Eingangsdatum):
Harald Unfried (SPD),
Wolfgang Rochner (NPD),
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
Florian Oßner (CSU),
Markus Sponbrucker (FDP),
Matthias Zehe (PIRATEN),
Stefan Zellner (ÖDP),
Reinhard Zisler (DIE LINKE),
Christian Hanika (FREIE WÄHLER).
Da gegen diese Entscheidung fristgerecht kein Rechtsbehelf eingelegt wurde, sind die genannten Kreiswahlvorschläge rechtskräftig. Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge werden nunmehr dem Landeswahlleiter und dem Bundeswahlleiter mitgeteilt.
Sobald neben den Kreiswahlvorschlägen auch die in ganz Bayern zugelassenen sogenannten Landeslisten mit den endgültigen Listennummern feststehen, können die Stimmzettel für den Wahlkreis 228 gedruckt werden.