Mit drei Anträgen zu Bodendenkmälern und Abbruchgenehmigungen in der Innenstadt will Stadträtin Elke März-Granda Klarheit schaffen, wie zukünftig mit der historischen Bausubstanz in Landshut verfahren wird. Natürlich thematisiert sie dabei auch den bevorstehenden Abriss des ehemaligen Moserbräus. Nachstehend die Anträge im Wortlaut:
Antrag:
Bodendenkmalpflegerische Untersuchungen auf dem ehemaligen Moserbräugelände (Altstadt 178/179) und auf dem Nachbargelände (Altstadt 180)
Im Falle eines Abbruchs des ehemaligen Moserbräu-Gebäudes sind die notwendigen Untersuchungen von Bodendenkmälern zu gewährleisten und der erforderliche Zeitrahmen für eine Dokumentation und Bergung von Fundstücken einzuräumen.
Begründung
Bedingt durch die geplante gemeinsame Tiefgarage (Altstadt 178-180) ist ein erheblicher Bodeneingriff erforderlich. Nachdem auf dem Areal Teile des mittelalterlichen Judenviertels vermutet werden, ist die bodendenkmalpflegerische Untersuchung eine einmalige und unwiederbringliche Chance, den geschichtlichen Beitrag der Juden zur Entstehung der Stadt Landshut zu erforschen und zu dokumentieren.
Berichtsantrag:
Abbruchgenehmigungen in der Innenstadt
1. Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat, für welche Anwesen im Innenstadtbereich eine Abbruchgenehmigung erteilt wurde, die bisher vom Bauherrn noch nicht vollzogen wurde.
2. Wann wurden diese Anträge gestellt bzw. wie lange ist deren Gültigkeit?
3. Sind dabei gelistete Einzeldenkmäler oder Denkmäler im Ensembleschutz betroffen?
Begründung:
Die Stadträte, aber auch die Öffentlichkeit, sollte frühzeitig Kenntnis von geplanten Gebäudeabrissen haben, insbesondere wenn denkmalgeschützte Bereiche betroffen sind.
Antrag
Künftige Handhabung von Baumaßnahmen im Bereich von Bodendenkmälern
1. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird künftig regelmäßig und frühzeitig bei allen Bodeneingriffen im Bereich von Bodendenkmälern eingeschaltet, damit zeitnah Vorgespräche zwischen der Unteren Denkmalschutzbehörde (Stadt Landshut), dem Landesamt für Denkmalpflege und dem betroffenen Bauherrn geführt werden können.
2. Dabei werden zwischen den Beteiligten die denkmalpflegerischen Auflagen mit exakten Ausgrabungsplänen und der Zeit- und Kostenrahmen festgelegt.
3. Es wird geprüft, ob künftig die bei der Stadt Landshut beschäftigte Archäologin bei Eingriffen im Bereich von Bodendenkmälern mit eingebunden werden kann.
Begründung
1. Mit dieser Vorgehensweise erhält der Bauherr, der sämtliche archäologische Untersuchungskosten zu tragen hat und den zeitlichen Verlauf des Bauvorhabens mit den bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen abstimmen muss, eine Planungs-, Kosten- und Rechtssicherheit.
2. Gleichzeitig wird damit den Belangen der Denkmalpflege genüge getan. Zeugnisse der Landshuter Stadtgeschichte können somit für kommende Generationen gesichert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
3. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Irritationen zwischen Bauherren und Denkmalpflegern bei archäologischen Untersuchungen von Bodendenkmäler (jüngstes Beispiel: Baumaßnahme am Kollerparkplatz) können dadurch künftig vermieden werden.
4. Die Qualität der Maßnahmen kann durch die fachliche Begleitung der Stadtarchäologin gehoben werden. Ihr sind die Gegebenheiten vor Ort besser vertraut als dem Landesamt für Denkmalpflege. Diese fachliche und zeitliche Entlastung ist sowohl für die Stadt als auch für den Bauherrn von Vorteil.
gezeichnet:
Elke März-Granda Stadträtin (Parteilos)