Wer kennt den Spruch nicht: Treffen sich drei Juristen zum Gespräch, dann münden vier Meinungen aus der Diskussion. Damit wird deutlich, dass bei Rechtsfragen häufig Uneinigkeit, auch und besonders unter Juristen herrscht. Ebenso verhält es sich bei der Entscheidung, ob der aus der CSU-Stadtratsfraktion ausgeschiedenen Gruppe landshuter mitte (LM), deren Mitglieder allesamt n i c h t aus der CSU ausgetreten sind, ein eigener Fraktionsstatus gewährt werden soll.
Es widerspricht schlicht und einfach einem natürlichen Rechtsempfinden, dass Mitglieder einer Partei, in diesem Fall der CSU, zwei Fraktionen in einem Stadtrat bilden können, so SPD-Fraktionssprecher Robert Gewies.
Deshalb war natürlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Regensburg, den Fraktionsstatus für die landshuter mitte (CSU) zu bestätigen, Thema in der Fraktionssitzung der SPD-Stadträte.
Das große Unverständnis - wobei viele Landshuter Stadträtinnen und Stadträte quer durch alle Parteien ein Problem haben - ist die Tatsache, dass sich im Kräfteverhältnis der Ausschüsse sehr wohl Veränderungen ergeben.
Anders als Regierungspräsident Grunwald mitteilt, werden CSU und landshuter mitte in den 10er Ausschüssen in der Summe einen Ausschuss-Sitz mehr haben. Nur in den 15er Ausschüssen (einschließlich Vorsitzender) wird das Kräfteverhältnis bleiben. Das sind aber nur zwei Ausschüsse im Gegensatz zu 17 Zehner-Ausschüssen.
An einem neuen Rechenbeispiel kommt die Kuriosität dieser taktischen Abspaltungsvorgänge klar zum Vorschein und macht die daraus resultierende Veränderung der Kräfteverhältnisse im Stadtrat deutlich. Würde sich die SPD-Fraktion ebenfalls in zwei "Fraktionen" spalten, wie es die CSU Fraktion praktiziert hat, bekämen sie in den Zehner-Ausschüssen statt einen nunmehr zwei Sitze, und dieser Sitz würde auf Kosten der CSU-Fraktion gehen.
Diese Rechenbeispiele machen deutlich, wie politisch relevant diese Entscheidung ist, so Fraktionspressesprecher Gewies. Die Gerichte haben nach Meinung von Regierungspräsident Grunwald keine politische Entscheidung getroffen, was so vermutlich auch zu erwarten war. Nichts desto trotz ist es nach Meinung der SPD-Stadtratsfraktion nicht politisch unklug oder gar peinlich, wie es Michael Bragulla in seinem Kommentar (LZ) bewertet, sondern allemal wert, diese Frage grundsätzlich und höchstrichterlich zu klären.
Leider hat die landshuter mitte mehrmals den Vorschlag zur Güte abgelehnt, eine Ausschuss-Gemeinschaft zu gründen und damit die Kuh vom Eis zu nehmen. Bei dieser Gründung sind die Hürden wesentlich tiefer gesetzt und die Mitglieder der landshuter mitte hätten auf diesem Wege das Gleiche erreicht, nämlich ihre Ausschuss-Sitze bekommen.
Die SPD-Stadtratsfraktion findet es aus all diesen genannten Gründen weder politisch unklug noch peinlich, die Frage nach einem erneuten Einlegen einer Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg ernsthaft in Erwägung zu ziehen.