Um 6.33 Uhr erreichte uns heute, Mittwoch (26.02.), die folgende Presseerklärung des Vorsitzenden des Vereins "Freunde der Altstadt Landshut e.V." zum eigenen zu hohen Mauerbau (3.50 statt erlaubt 2.00 Meter - Anm. d. Red.) und zum seit Monaten, ja seit Jahren umstrittenen "Moserbräu"-Projekt. Hier die Pressemitteilung des Vereinsvorsitzenden Josef Wiesmüller im Wortlaut:
Aktuelles zum Verfahrensstand "Moserbräu":
Wie der nachrichtlichen Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks vom Samstag letzter Woche zu entnehmen war, schätzt der Landesdenkmalrat laut der Sitzung vom 21.2.14 den Moserbräu „als sehr wichtig und schützenswertes Objekt ein."
Es müsste allen Beteiligten, die bis dato sich in der Stadt Landshut gegen einen Erhalt des Gebäudes ausgesprochen haben klar sein, dass sie einen Fehler gemacht haben: Dies betrifft diejenigen, die für den Abbruch gestimmt, diejenigen, die entsprechende gutachterliche Stellungnahmen abgegeben haben, diejenigen, die einen Erhalt als für nicht notwendig gehalten haben – weil es sowieso nur ein "oids Glump" ist - , und auch diejenigen, die aus Bequemlichkeit so geurteilt haben.
Zur Umfassungsmauer auf dem Grundstück des 1. Vorsitzenden Josef Wiesmüller:
Der 1. Vorsitzende unseres Vereins gesteht den Fehler ein, mit der Errichtung dieser Mauer über das baurechtlich Erlaubte hinaus gegangen zu sein, legt aber Wert auf die Feststellung, dass er damit keiner historischen Bausubstanz Schaden zugefügt hat.
und somit auch nicht genehmigtes Bauvorhaben umgesetzt zu haben tut ihm leid. Er wird dem Anspruch gerne gerecht werden, der im Bauausschuss gestellt wurde.
Mit gleicher Argumentation werden wir als Verein zukünftig auch auf die Einhaltung von Auflagen, Urteilen und Bestimmungen, unter anderem bei besagtem Objekt Moser – Altstadt 178/179 - einfordern. In jedem Fall muss "gleiches Recht für alle" gelten - und die entsprechenden Stellungnahmen der Fachbehörden, die sich seit Jahrzehnten nicht geändert und jüngst bestätigt wurden, sprechen für sich! Diese sollten Bemessungsgrundlage darstellen für sämtliche Entscheidung des Bausenats – spätestens seit letzter Woche.
Die Zeit, in der widerrechtliche Eingriffe in Bau- oder Bodendenkmäler widerspruchslos hingenommen oder sogar im nach hinein genehmigt werden, sollte vorüber sein.
Und last but not least: Wenn die Mauer auf das vorgegebene Maß eingekürzt wird, dann werden wir versuchen, ein paar handgeschlagene Steine zu retten. Wir schenken diese dann dem Eigentümer des Moserbräus, um die Zerstörung der Tordurchfahrt wieder gut zu machen. Dieser Eingriff in ein Einzeldenkmal wurde wohl widerrechtlich durchgeführt und nachträglich auf dem Verwaltungsweg - nicht im Bausenat - genehmigt.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Wiesmüller,
1. Vorsitzender der Freunde der Altstadt Landshut e.V.
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