LANDSHUT / DINGOLFING. Derzeit ganz aktuell muss sich die Niederbayerische Polizei wieder mit sog. "Schockanrufen" beschäftigen. Sieben Fälle allein am Montag (04.02.) in Landshut (3) und Dingolfing (4) wurden von der Polizei aufgenommen und werden durch die Ermittlungsgruppe "Schock" der Kriminalpolizei Straubing zentral bearbeitet. Das Polizeipräsidium warnt in diesem Zusammenhang erneut vor der "nicht mehr ganz neuen" Betrugsmasche. Ein Gauner trat als russischer Anwalt auf.
Bei den Landshuter Fällen meldete sich jeweils ein männlicher Anrufer bei den Seniorinnen und teilte mit trauernder Stimme mit, dass deren Söhne einen Unfall gehabt hätten und dringend Geld benötigen würden. Von einer 65-Jährigen wurden sage und schreibe 20.000 Euro gefordert. Sie gab dem Anrufer gegenüber an, die Sache zuerst mit ihrem Ehemann besprechen zu wollen, danach würde sie die angezeigte Handynummer zurückrufen. Gesagt - getan, jedoch beendete der zuvor unbekannte Geldforderer das Gespräch abrupt. Es kam zu keiner Geldübergabe. Bei einer 70-jährigen Frau verhielt sich der Anrufer ähnlich, er gab sich als Verunfallter "Sohn Andreas" aus und forderte Geld. Die Frau entgegnete ihm, keinen Sohn mit dem Namen Andreas zu haben, daraufhin legte der mit ausländischer Telefonnummer anrufende Mann auf. Zu einer Geldübergabe kam es auch hier glücklicherweise nicht.
Ein weiterer Fall ist an Dreistigkeit fast nicht zu überbieten: Bei einem 80-jährigen Rentner aus Landshut stand gegen 09.45 Uhr angeblich ein russisch sprechender Anwalt vor der Wohnungstüre. Er teilte mit, dass der Sohn des Rentners bei einem Unfall ein kleines Mädchen schwer verletzt hätte und er ihn anwaltschaftlich vertreten würde. Der Sohn hätte kein Geld, daher sollte der 80-Jährige alles was er an Bargeld besäße, herausgeben. Um die Glaubhaftigkeit zu untermauern, telefonierte der Unbekannte an der Wohnungstüre angeblich mit dem Sohn, der dann über Außenlautsprecher am Mobiltelefon seinen Vater bat, zu bezahlen.
Der "Anwalt" quittierte schließlich die ausgehändigten 2400 Euro mit falschen Personalien. Die ganze Sache flog erst auf, als der 80-Jährige den Vorfall seiner Schwiegertochter erzählte und daraufhin die Polizei verständigt wurde. In diesem Fall fand im Vorfeld keine telefonische Kontaktaufnahme zwischen dem Täter und dem Geschädigten statt. Im Übrigen ist der 80-jährige Senior der russischen Sprache ebenfalls mächtig.
Vier weitere, ähnlich gelagerte Fälle ereigneten sich ebenfalls am Montag im Raum Dingolfing, die "Geschädigten" handelten vorbildlich, so dass es zu keinerlei Geldübergaben kam. Auch hier wurden Verkehrsunfälle bzw. Erkrankungen vorgetäuscht und telefonisch um die Herausgabe von Bargeld gebeten.
Alleine in Niederbayern bearbeitet die Ermittlungsgruppe "Schock" der Straubinger Kriminalpolizei derzeit seit Jahresbeginn 2012 annähernd 120 Fälle dieser oder ähnlicher Art. Die Masche der anrufenden Betrüger ist dabei fast immer die Gleiche: Durch Vortäuschen eines Unglücksfalles werden die angerufenen "Opfer" als Angehörige erheblich emotional unter Druck gesetzt und so versucht, über verschiedenste Ausreden eine Geldabhebung und Geldübergabe noch am gleichen Tag an einen meist sofort dazukommenden "Abholer" zu erreichen.
Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt deshalb ganz aktuell abermals vor der beschriebenen Masche! Bereits mehrfach wurde über solche und ähnliche Fälle berichtet und gebeten, nicht vorschnell auf diesen Trick hereinzufallen.
Es ist eine bereits bekannte Methode, durch Anrufe und Vortäuschen einer Notlage insbesondere ältere Menschen oder derzeit insbesondere osteuropäische Spätaussiedler zur Herausgabe von Bargeld zu bringen.
Grundsätzlich sollten solche Mitteilungen immer sensibel hinterfragt werden, bevor irgendwelche finanzielle Transaktionen durchgeführt werden
Kinder sollten dazu auch mit ihren Eltern sprechen
Viele Bürgerinnen und Bürger wurden bereits erfolgreich von Nachbarn bzw. Bekannten über die Betrugsmasche informiert, daher die Bitte der Polizei: Sprechen Sie in der Nachbarschaft über das Phänomen und warnen Sie dadurch Ihre umliegenden Bewohner
Bei den beschriebenen Mitteilungen sollten immer auch Rückrufe bei den betroffenen Angehörigen erfolgen, um den Wahrheitsgehalt zu bestätigen.
Viele weitere Tipps rund um mögliche Betrugsvarianten finden sich auch unter www.polizeiberatung.de
GANZ WICHTIG: Geschädigte, die in der oben beschriebenen Weise angerufen oder aufgefordert werden oder wurden, Geld zu übergeben, sollten sich schnellstmöglich - am besten sofort über den Notruf der Polizei "110" - melden!