Am 24. September führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Insgesamt 44 Beschäftigte des HZA Landshut waren dabei im gesamten Bezirk im Einsatz. Die Zöllner*innen der FKS führten rund 60 Personenbefragungen durch und prüften in 32 Fällen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren.
Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle.
In vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In einem Fall wurde ein Fahrer ohne gültigen Personenbeförderungsschein festgestellt. Dieser Vorgang wurde an die zuständige Polizeidienststelle zur weiteren Bearbeitung abgegeben.