Landshut - pm (21.11.2020) Ab dem 01.01.2021 tritt das Gesetz zur Einführung der Grundrente in Kraft. Es werden ca. 1,3 Millionen Neu- und Bestandsrentner vom Grundrentenzuschlag profitieren. Dieser Zuschlag muss nicht beantragt werden, sondern wird von Amts wegen ermittelt. Der Grundrentenzuschlag beträgt maximal 418,41 EUR.
Die Höhe des Zuschlags fällt jedoch bei jedem unterschiedlich aus, je nach Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen. Derzeit kann unseren Mitgliedern keine konkrete Auskunft gegeben werden, ob die Grundrentenzeiten oder die Grundrentenbewertungszeiten erfüllt sind bzw. wie hoch letztendlich der Grundrentenzuschlag wäre, da die Rentenauskunft hierfür derzeit noch keine bzw. nicht genügend Infos für unsere Beratung liefert.
Unser Kreisverband kann Ihnen jedoch die grundsätzlichen Voraussetzungen sowie die Ermittlung des Zuschlages im Allgemeinen bereits erläutern.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft aktuell aufgrund eines Vorschlags des Sozialverbands VdK die Integration einer entsprechenden Information in die Rentenauskunft.
Sobald wir vom Sozialverband VdK- Kreisverband Landshut Näheres wissen, beraten wir Sie sehr gerne!
Text: Horst Gottschild,
Schriftführer VdK Kreisverband Landshut