Landshut - pm (15.04.2021) In dem Artikel in der LZ vom 8.4.2021 ("Nachhaltige Mobilität kommt in Fahrt") wird auf die gestiegene Beliebtheit des Fahrrades, auch wegen des E-Bike-Booms, hingewiesen. Mit Einschränkung trifft dies jedoch überwiegend auf den Freizeitbereich zu. Beim innerstädtischen Fahrradverkehr, der weniger zum Freizeitvergnügen, sondern zum Einkaufen und die Fahrt zur/von der Arbeit genutzt wird, ist sicher noch "viel Luft nach oben".
Damit diese Fahrten viele Autofahrer, die oft nicht mal 5 km zur Arbeit haben, auch zum "Umsteigen" auf das Fahrrad animieren, müssen die Fahrradverbindungen massiv ausgebaut, durchgängig gemacht und Querungen attraktiv und sicher gestaltet werden; auch haben Hindernisse, wie Schilder, parkende Fahrzeuge und dergleichen auf den Radwegen nichts zu suchen. In dem genannten Artikel der LZ wird auf das Klimaschutzprogramm 2030 des Bundes und die entsprechenden Finanzhilfen für Investitionen in der Höhe von 95 Mio. Euro (für Bayern) im Radverkehr hingewiesen. Die Förderhöhe beträgt zwischen 75 und 90 %.
Ein Hinderungsgrund wegen der finanziellen Probleme der Stadt, gilt deshalb mit Einschränkung nicht. Der Landkreis hat sich schon klar dafür ausgesprochen. Das Programm läuft bis Ende 2023, bzw. bis dahin müssen die Maßnahmen umgesetzt werden, jedoch beantragt bis Ende 2021. Die Verantwortlichen der Politik und der Stadtverwaltung sollten deshalb jetzt nicht zögern, sondern sehr zügig in die Umsetzung der Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept 2020 dargestellt sind bzw. von der Politik bereits beschlossen wurden (Fahrradstraßen), einsteigen. Auch das ist ein wichtiger Beitrag zur Klimaneutralität in 10 Jahren, zu der sich die Stadt im letzten Umweltsenat in einem ersten Schritt ausgesprochen hat.
Willi Forster
Sprecher AG1
Soziale Stadt Landshut
84034 Landshut