„Die Entscheidung, die unsere Gesetzgeber jetzt fällen müssen, muss unbedingt zu Gunsten der Kleinbetriebe ausfallen", so Marco Altinger, Bezirksvorsitzender des Bundes der Selbständigen. Mit dem BDS-Landesverband fordert er den Gesetzgeber auf, den rechtlichen Rahmen für eine Neuregelung voll auszunutzen.
Eine Regelung, die niedrige Sätze für alle ermöglicht, egal ob groß oder klein, lehnen Bayerns Selbständige ab.
Nach Meinung von Bayerns Selbständigen gibt es das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes her, Betriebe bis fünf Mitarbeiter generell und Betriebe bis 250 Mitarbeitern unter der Voraussetzung von der Erbschaftssteuer zu befreien, wenn diese bestehende Arbeitsplätze erhalten. „Auch wenn eine Abgrenzung zunächst schwierig erscheint, der Gesetzgeber sollte, wie es das Verfassungsgericht möglich gelassen hat, große und kleine Betriebe bei der Erbschaftssteuer nicht gleich behandeln", erklärt Ingolf F. Brauner, der Präsident des BDS Bayern. Denn: Kleinbetriebe haben in der Regel niedrigere Eigenkapitalquoten und weniger Reserven. „Niedrige gleiche Sätze für alle, ob Groß- oder Kleinbetrieb, lehnen wir ab."
Altinger, der selbst Unternehmer ist betont zudem: „Ich denke es muss uns als BDS wichtig sein, dass gerade die kleinen und mittelständischen Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer privilegiert werden – im Unterschied zu großen Familienunternehmen. Kleine Familienunternehmen sind weiterhin zu entlasten!"