Landshut - pm (20.05.2022) Der Landshuter Christkindlmarkt findet dieses Jahr in der Zeit vom 24. November bis 23. Dezember statt. Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung der Corona-Pandemie und der vergleichsweise zum Standort in der Freyung weitläufigen Veranstaltungsflächen wird der diesjährige Christkindlmarkt auf mehreren Flächen der Innenstadt beziehungsweise in Innenstadtnähe (Ringelstecherwiese sowie gegebenenfalls Ländtor und Altstadt) abgehalten.
Die genauen Veranstaltungsflächen sowie ein eventuell erforderliches Schutz- und Hygienekonzept werden nach den geltenden infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen im Laufe des Jahres und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn festgelegt.
Bewerbungen zur Teilnahme als Geschäftsbetreiber an der traditionsreichen Veranstaltung sind bis spätestens Freitag, 15. Juli, schriftlich bei der Stadt Landshut, Ordnungsamt – Sachgebiet Marktwesen und Verbraucherschutz –, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut einzureichen. Gefragt sind insbesondere Händler mit weihnachtlichen Artikeln beziehungsweise Produzenten von künstlerischen Artikeln (beispielsweise Holzschnitzereien, Holzmalereien und Glasbläsereien), Anbieter von Speisen und Getränken und weiteren sich in das Veranstaltungskonzept einfügenden Attraktionen für Jung und Alt (zum Beispiel Kinder- und Familienfahrgeschäfte, Eisbahn).
Die Bewerbung muss folgende Angaben/Unterlagen enthalten: den Vor- und Nachnamen sowie die ständige Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse, außerdem den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den angeforderten Unterlagen. Die Vergaberichtlinien, der Bewerbungsbogen einschließlich Bewertungskriterien können unter www.landshut.de/christkindlmarkt abgerufen oder mit einem Freiumschlag per Post angefordert werden.
Es wird darum gebeten, die Bewerbung auf dem Postweg einzureichen. Bewerber, die bis zum 30. September keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Absageerteilung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Ausschließlich fristgerecht und vollständig eingehende Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil. Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Abmachungen sind nicht rechtsverbindlich.
Ergänzender Hinweis: Bewerber, die zum Betrieb ihres Geschäfts einen Anschluss an die Trinkwasserversorgung benötigen, müssen einen eigenen lebensmittelechten und beheizbaren Trinkwasserschlauch vorhalten, der die Weglänge vom zugeteilten Standplatz bis zum Trinkwasseranschlusspunkt überbrückt. Dasselbe gilt für die Einleitung ins städtische Abwassersystem.