Auch wenn die ersten heißen Tage vorerst vorbei sind, beginnt der Betrieb im Naherholungsgebiet Gretlmühle offiziell Mitte Mai, geöffnet ist täglich von 9 bis 21 Uhr. Der zentrale Bestandteil ist natürlich der 57.000 Quadratmeter große, naturbelassene Badesee. Dessen Grenzen sind auf der Karte erkennbar; der sogenannte Lanzinger Weiher nördlich des Badegeländes befindet sich im Privateigentum.
Er steht für den öffentlichen Badebetrieb im Rahmen des Naherholungsgebiets nicht zur Verfügung. Auf dem Badegelände befinden sich große Liege- und Spielwiesen, Duschen, Sanitäreinrichtungen und ein Kiosk. Bei gutem Badewetter ist am Wochenende nach Möglichkeit auch die Erste-Hilfe-Station der Wasserwacht besetzt. Um allen Gästen einen unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen, bittet die Stadt Landshut um Beachtung der geltenden Regelungen. So ist im Badesee das Boot fahren, surfen, in den See springen, und das Tauchen nicht gestattet.
Für Nichtschwimmer ist eine Bucht mit Leinen abgegrenzt, die übrige Wasserfläche ist Personen vorbehalten, die über ausreichende Schwimmkenntnisse verfügen. Der nördliche und nordöstliche Bereich des Badesees ist allerdings als ökologische Zone ausgewiesen und darf – auch vom Wasser aus – nicht betreten werden. Hier sind entsprechende Hinweisschilder angebracht. Da auf einem Badegelände viele gerne barfuss unterwegs sind, ist es verboten, Glasflaschen mitzunehmen; diese können auch bei sorgfältiger Behandlung zu Bruch gehen, was eine große Verletzungsgefahr darstellt.
Selbstverständlich sollte es auch sein, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, hierfür stehen ausreichend Abfalltonnen bereit. Um Verschmutzungen durch Hundekot, aber auch eine Gefährdung oder Störung anderer Besucher zu vermeiden, ist zudem das Mitbringen von Hunden und auch anderen Tieren untersagt. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass das Nacktbaden auf dem gesamten Gelände des Naherholungsgebiets nicht gestattet ist. In den vergangenen Jahren erfreut sich der öffentliche Grillplatz hinter dem Kiosk zunehmender Beliebtheit. Hier gelten ebenfalls die oben genannten Regeln. Um eine Brandgefahr auszuschließen, darf die Grillkohle ausschließlich in der Metalltonne entsorgt werden. Bei anhaltender Hitze und Trockenheit kann es auch erforderlich sein, dass der Grillplatz zeitweise geschlossen wird. Dies würde dann aber gesondert in der Presse veröffentlicht werden.
Der große Parkplatz ist ab dieser Saison von 9 bis 19 Uhr gebührenpflichtig, die Parkgebühr beträgt 2 Euro pro Tag. Nach 21 Uhr wird der Parkplatz geschlossen. Das Abstellen von Fahrzeugen an der Straße ist verboten, um Rettungsfahrzeugen ungehinderten Zugang zu ermöglichen. Kurz nach der Abfahrt von der LA 14 steht bei großem Besucherandrang ein Behelfsparkplatz zur Verfügung. Für Gäste, die mit dem Fahrrad oder Motorrad ankommen, ist direkt am Eingang zum Badegelände eine große Anzahl an Stellplätzen vorhanden, ein Mitnehmen der Fahrräder auf das Badegelände ist nicht gestattet.