Die Stadt Landshut soll ab sofort auf allen Flächen, die sie oder die Heilig-Geist-Stiftung bewirtschaften und unterhalten, auf die Ausbringung von Pflanzengiften mit dem Wirkstoff Glyphosat verzichten. Das fordert für die sieben Stadträte der Grünen namentlich Hedwig Borgmann. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen sollen ab sofort nicht mehr beantragt werden.
Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Landshut zur Pflege oder Anlage von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pfanzengiften auf diesen Flächen verpflichtet. Dies gilt auch für Pachtverträge mit Kleingärtnern. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzengifte auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Stadtgartenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
Begründung:
Glyphosat ist das weltweit am meisten eingesetzte Pflanzengift. Es wird nicht nur in der Landwirtschaft angewendet, sondern auch auf Kommunalflächen und von Privatanwendern. Produkt- und Urintests zeigen, dass Glyphosat-Rückstände sowohl im Urin von GroßstadtbewohnerInnen wie auch in zahlreichen Getreideprodukten vorhanden sind.
Aktuelle Tests haben auch Nachweise in Muttermilch ergeben. Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs. Dennoch ist nicht sicher, ob die Zulassung für die EU im Juni 2016 tatsächlich ausläuft.
Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Pflanzengifte für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.
Die Stadt Landshut nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Auf kommunaler Ebene gibt es inzwischen gute Beispiele, z.B. Münster und Saarbrücken, wie eine pestizidfreie Grünflächenpflege funktionieren kann.
Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist ein Verbot des Glyphosateinsatzes auch aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.
gez.
Hedwig Borgmann
Stadträtin der Grünen
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