Berlin/Landshut - pm (26.01.2019) Die SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl freut sich, mitteilen zu können, dass die Unionsparteien ihren Widerstand aufgegeben haben und nun der Bund die Möglichkeit von Regionalbudgets zur Entwicklung des ländlichen Raumes schafft.
Die Bundesländer haben nun die Möglichkeit, das Regionalbudget in ihre landesrechtlichen Förderrichtlinie ab 2019 zu übernehmen. Es können Kleinprojekte gefördert werden und je Region jährlich bis zu 200.000 Euro einschließlich eines Eigenanteils des Erstempfängers in Höhe von 10%. Das Regionalbudget ist in dem Jahr zu verwenden, in dem es vom Land bewilligt wurde. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojekts je Empfänger betragen maximal 20.000 Euro und die Höhe des Zuschusses bis zu 80%. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium bestehend aus Vertretern regionaler Akteure.
Ruth Müller weiß aus ihrer Tätigkeit in der Enquete-Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern", dass gerade von vielen Kommunen immer wieder mehr Eigenkompetenz bei der Entscheidung von Fördergeldern gefordert wurde, "denn die Kommunalpolitiker vor Ort wissen oft am besten, welche Projekte für ihre Region sinnvoll sind und könnten so den unnötigen Bürokratie-Aufwand für Förderanträge reduzieren".