Landshut/Achdorf (3.03.2016) - Viele Menschen kennen die Angst vor dem Ende des Lebens, dem Alter, vor schweren Krankheiten: Was ist medizinisch möglich? Was macht Sinn? Wie können Angehörige reagieren? Bleibt das Leben noch „lebenswert“?
Viele Fragen sind Teil einer breiten öffentlichen Diskussion, der Rechtsprechung und der jüngsten Gesetzgebung geworden, die im Dezember 2015 in das neue Gesetz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe mündete. Doch weiterhin herrscht Unsicherheit; das Gesetz ist unklar formuliert und zeigt eine Vielfalt von neuen rechtlichen und gesetzlichen Festlegungen und Änderungen in der ärztlichen Berufsordnung auf.
Diesen Themen widmet sich am kommenden Dienstag eine Fortbildung für Ärzte, Pflegepersonal und medizinische Mitarbeiter unter Leitung von Prof. Dr. med. Martin Anetseder, dem Chefarzt der Klinik für Anästhesie und operative Intensivmedizin am Krankenhaus Landshut-Achdorf: Der Refer