An einem Ofen kann man sich die Finger verbrennen – an Asbest-Öfen sogar noch viel mehr, selbst dann, wenn sie längst erkaltet und ausgeschaltet sind: Auf diesen Nenner kann man die Ratschläge bringen, die Fachleute des Sachgebiets Abfallwirtschaft am Landratsamt Landshut geben für den Umgang mit Nachtspei- cheröfen. Darum empfehlen sie, für den Abtransport solcher Speicherheizgeräte Fachfirmen zu beauftragen.
Deren Mitarbeiter wissen, wie man am besten mit Geräten umgeht, die den krebserregenden Stoff Asbest enthalten – und deshalb zahlt der Landkreis auch einen Zuschuss von 50 Euro für sachgerechte Demontage und Abtransport eines solchen Ofens.
Der griechische Name sagt es eigentlich schon – asbestos heißt unvergänglich: Der oft als „Wunderfaser" gerühmte Stoff trotzt Hitze und Säuren und ist als Wärme Dämmstoff bestens geeignet – alles Eigenschaften, die Asbest neben vielen anderen Verwendungen (wie der feuerfesten Bekleidung von Feuerwehrleuten zum Beispiel) gerade auch für die lange so beliebten Nachtspeicheröfen empfohlen hat.
Aber diese Öfen sind dadurch auch brandgefährlich – für die Gesundheit des Menschen und anderen Lebewesen. „Wer einen Nachtspeicherofen selber in der Wohnung zerlegt, der kontaminiert damit seine Wohnung auf unabsehbare Zeit", erläutert Gernot Geißler, der Leiter des Sachgebiets Abfallwirtschaft am Landratsamt Landshut: Die ebenso feinen wie langlebigen Asbestfasern verhaken sich praktisch an allem, was ihnen Halt gibt, an Teppichfransen und Textilfasern – und leider auch an den Lungenbläschen von Menschen.
Asbestfasern sind nach einhelliger Meinung von Medizinern krebserzeugend – die Verwendung des Stoffes ist daher seit Jahrzehnten reglementiert. Und auch Fachleute der Abfallwirtschaft haben sich deshalb immer wieder etwas einfallen lassen, damit die gefährlichen Fasern nicht in die Luft und in Lungen von Menschen gelangen. „Auch der direkte Hautkontakt mit Speichersteinen, die krebserzeugende Chrom- beziehungsweise wasserlösliche Chromat-Verbindungen enthalten können, stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar", gibt Geißler im übrigen zu bedenken.
Im Landkreis Landshut können Speicherheizgeräte kostenlos in der Reststoff-Deponie von Spitzlberg (Marktgemeinde Ergolding) abgegeben werden. „Da die Zerlegung solcher Geräte mit den bekannten Risiken verbunden ist, müssen sie zuerst von einem Elektriker abgeklemmt und dann in der Wohnung staubdicht verpackt werden", führt Geißler aus: Sie müssen dann im Ganzen zur Reststoff-Deponie Spitzlberg transporiert werden – nur unter solchen Voraussetzungen werden sie dort angenommen. Denn nur so sind auch die Mitarbeiter der Landkreis-Deponie vor den schädlichen Fasern ausreichend geschützt.
Manchmal ist es nicht oder buchstäblich ganz schwer, die Nachtspeicheröfen komplett zu transportieren: Es gibt Geräte, die gut und gerne 300 oder sogar 500 Kilogramm auf die Waage bringen.
Diese müssen dann vor Ort zerlegt werden – das dürfen nur Mitarbeiter von Spezialfirmen vornehmen, deren Mitarbeiter über die Sachkunde verfügen, die in der „TRGS 519" festgelegt sind – der „Technischen Regel für Gefahrstoffe" mit der Nummer 519, eine Vorschrift, die das Bundesarbeitsministerium erlassen hat. Die verfügen nämlich unter anderem über entsprechende Absaug-Vorrichtungen.
„Und damit kann man sicher sein, dass die Wohnung nicht mit Asbestfasern verseucht wird", sagt Gernot Geißler: „Um für die Bürger einen Anreiz zu schaffen, ihre Nachtspeicheröfen fachgerecht abbauen und abtransportieren zu lassen, zahlt der Landkreis Landshut einen Zuschuss von 50 Euro pro Ofen, wenn eine Spezialfirma mit der Verpackung und dem Transport beauftragt wird."
Wer solche Geräte selber nach Spitzlberg liefert, „sollte sich ausweisen können, damit überprüft werden kann, ob die Heizgeräte aus dem Landkreis stammen", stellt Geißler fest: Wenn die Öfen durch eine Fachfirma gebracht werden, ist eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers erforderlich mit Name, Adresse, Anzahl der Geräte und mit der Unterschrift des „Abfallerzeugers".
Für die Auszahlung der 50-Euro-Prämie müssen Bürger ihre Anschrift, ihre Bankverbindung und eine Kopie der Rechnung der Fachfirma an das Landratsamt senden (Landratsamt Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft Veldener Straße 15, 84036 Landshut). Auskünfte erteilt im übrigen Birgit Trummet, Telefon (0871) 408-3000, Telefax 408-163000, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Im Bild oben: Der Landkreis Landshut nimmt asbesthaltige Nachtspeicheröfen aus dem Landkreis kostenlos auf seiner Reststoff-Deponie in Spitzlberg (Markt Ergolding) entgegen. Sie müssen freilich fachgerecht verpackt angeliefert werden.