Zuständige Behörde für den Öffentlichen Personennahverkehr (Stadtbusse) ist die kreisfreie Stadt Landshut, die sich zur Aufgabenerfüllung der Stadtwerke Landshut als internen Betreiber bedient. Nach den Bestimmungen des Betrauungsaktes der Stadt an die Stadtwerke müssen die darin enthaltenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen veröffentlicht werden.
Die Stadtwerke fungieren rechtlich als Eigenbetrieb der Stadt Landshut. Die formale Ausgestaltung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ist in einem Betrauungsakt geregelt, der vor Inkrafttreten der Verkehrsordnung am 02.12.2009 vom Stadtrat beschlossen und umgesetzt worden ist. Nach den Bestimmungen des Betrauungsaktes der Stadt an die Stadtwerke müssen diese Berichte veröffentlicht werden.
Diese beinhalten unter anderem die Bus- und Haltestellen-Anzahl, die geleisteten Gesamtwagenkilometer, die Anzahl der Fahrgäste. So wurden über 2,3 Millionen Kilometer im Jahr 2014 von den Stadtbussen inclusive Ergolding, Altdorf und Kumhausen von den 103 Busfahrern (darunter 4 weiblich) gefahren.
Gesamtbericht des ÖPNV für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014
A. Erläuterung der Aufgabenträger zu ihren Gesamtberichten
Zuständige Behörde für den Öffentlichen Personennahverkehr ist die kreisfreie Stadt Landshut. Zur Aufgabenerfüllung bedient sich der Aufgabenträger der Stadtwerke Landshut als internen Betreiber, der rechtlich als Eigenbetrieb der Stadt Landshut fungiert. Die formale Ausgestaltung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ist in einem Betrauungsakt geregelt, der vor Inkrafttreten der VO 1370/2007 am 02.12.2009, vom Stadtrat beschlossen und umgesetzt worden ist.
B. Darstellung der öffentlichen Dienstleistungsaufträge und der ausgewählten
Betreiber
Seit Erlass des Betrauungsaktes (ab 03.12.2009) bis einschließlich 31.12.2014 betreiben die Stadtwerke Landshut 13 Stadtlinien, 5 Expresslinien und 10 Abendlinien im öffentlichen Personennahverkehr in Landshut. Die Linienlänge betrug im Jahr 2014 insgesamt 274,9 km. Der öffentliche Personennahverkehr wurde in Landshut im Berichtszeitraum mit 59 Omnibussen (2 Niederflur-Klein-Linienbusse, 1 Niederflur-Midi- Linienbusse, 33 Niederflur-Solo-Linienbusse und 23 Niederflur-Gelenk-Linienbusse) gefahren. Im Stadtgebiet und in den Umlandgemeinden Altdorf, Ergolding und Kumhausen wurden 448 Haltestellen bedient, davon sind 150 mit Buswartehäuschen ausgestattet. Es wurden im Durchschnitt 103 Busfahrer, davon 99 männlich und 4 weiblich, beschäftigt.
C. Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
1. Beschreibung der Bedienungsqualität im Busverkehr
• Nennung der Linien / Linienbündel
Stadtbuslinien 1-14
Expresslinien X 2, X 3, X 6, X 10, X 33
Nachtlinien 101-110
• Darstellung der Betriebsleistungen (Ist-Werte)
Im Berichtszeitraum belaufen sich die Gesamtwagenkilometer auf 2.323.567 km. Im Jahr 2014 wurden 6.664.286 Fahrgäste befördert. Im Berichtsjahr fand eine Anpassung der Fahrtenhäufigkeit bei den Zeitkarten statt, dadurch ergibt sich ein rechnerischer Rückgang der Fahrgäste. Die Nutzwagenkilometer wurden zu 1.886.834 km vom Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Landshut und zu 172.408 km von Subunternehmern erbracht, so dass sich eine Gesamtnutzwagenkilometerleistung von 2.059.242 km ergibt.
• Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
(Bedienungszeitraum, Takt, Bedarfsverkehre)
Der Bedienungszeitraum der Stadtlinien erstreckt sich in der Regel im Halbstundentakt ab 5.30 Uhr. Die Expresslinien verkehren überwiegend in den Morgenstunden ab 4.50.
Die Abendlinien verkehren vornehmlich im Zeitraum von 21 Uhr bis 23.30 Uhr.
2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Busverkehr
Die Linien der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung der Stadtwerke Landshut sind als ein Linienbündel zusammengefasst (Stand 03.12.2009) und in der Anlage 1 dargestellt:
Der Standard wurde hinsichtlich Flottenqualität, Betriebsqualität, Vertriebsqualität und Informationsqualität am Tag des Inkrafttretens der Betrauung definiert und dokumentiert. Bei Streckenunterbrechungen, Umleitungen und Betriebsstörungen wird das Fahrplanangebot soweit wie möglich, ggf. durch Ersatzverkehre, aufrechterhalten. Die Stadt Landshut überwacht die Einhaltung der Qualitätsstandards.
3. Gewährte Ausgleichsleistungen gegenüber den Betreibern
Die Stadt Landshut gewährt keine unmittelbaren Ausgleichszahlungen für die betrauten Linienverkehre gemäß öffentlichem Dienstleistungsauftrag. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung im Querverbund der Stadtwerke Landshut.
Für Zeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014
Ausgleichsfähiger Fehlbetrag aus Querverbund: 5.496.932,72 €
Erhaltene ÖPNV-Zuweisungen im Berichtszeitraum: 365.438,00 €
Erhaltene Schwerbehindertenausgleiche: 200.011,00 €
Erhaltene Ausgleiche für gemeinwirtschaftliche Leistung (§45a) 575.431,00 €
Erhaltene Kooperationszahlungen Stadt Landshut: 52.911,15 €
Erhaltene Kooperationszahlungen Landkreis Landshut: 52.911,15 €
Erhaltene Ausgleichszahlungen Landkreis Landshut: 941.359,03 €
Sonstige öffentliche Zuwendungen; hier Fördermittel für die Anschaffung von Bussen: 330.000,00 €
Landshut, den 09.12.2015
Referat für Finanzen, Wirtschaft und Stiftung
Rupert Aigner
Finanzreferent