(10.02.2016) - Auch in diesem Jahr wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60000 Haushalte in Bayern, davon circa 300 in der Stadt Landshut, von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage.
Außerdem wird in diesem Jahr auch zum Pendlerverhalten gefragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt, insbesondere der Haushalte und Familien.
Der Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu befragen. In der Stadt Landshut sind es circa 300 Haushalte.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet.
Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.