Landshut (20.02.2016) - Im Zusammenhang mit der am 9. Oktober 2016 stattfindenden Oberbürgermeisterwahl wird nach dem Bundesmeldegesetz auf Folgendes hingewiesen: Die Meldebehörde erteilt Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen ab einem halben Jahr vor der Wahl Auskunft aus dem Melderegister. Diese Auskunft umfasst Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten.
Bestimmend dabei ist laut Gesetz das Lebensalter der Betroffenen. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei allerdings nicht mitgeteilt werden.
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu schriftlich oder auch persönlich mit dem Wahlamt der Stadt Landshut, Bürgerbüro, Luitpoldstraße 29, I. Stock, in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags und freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Die Übermittlungssperre kann auch online auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de eingerichtet werden.