Landshut (16.03.2016) - Gemäß Art. 32 Abs. 3 GO und § 8 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Landshut beantragen die unterzeichneten Stadträte von CSU und Freien Wählern eine Nachprüfung des Beschlusses vom 09.03.2016 – Top 6: Zulassung des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen.
Begründung:
Durch die Zulassung des Radverkehres entgegen der Fahrtrichtung kann auf Landshuts Straßen eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstehen. Die unmittelbare Nähe von Einbahnstraßen mit erlaubtem oder verbotenem Gegenverkehr im Innenstadtbereich könnte zu gefährlichen Verwirrungen der Verkehrsteilnehmer führen. Zudem sind einige der betroffenen Straßen durch Verengungen und topografische Gegebenheiten nicht für Begegnungsverkehr geeignet. Zu prüfen ist auch die haftungsrechtliche Situation bei Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschaden.
gez. .
Lothar Reichwein
Rudolf Schnur
Helmut Radlmeier, MdL
Dr. Max Fendl
Maximilian Götzer
Manfred Hölzlein
Anke Humpeneder-Graf
Dr. Dagmar Kaindl
Gaby Sultanow
Gertraud Rößl
Ludwig Zellner
Robert Mader
Ludwig Graf