Landshut - pm (05.06.2021) Der neue Referent für Wirtschaftsförderung in der Stadtverwaltung Landshut, Michael Luger (Foto), schickt nachstehende E-Mail mit vielen positiven Nachrichten, gerade auch für die Gastronomie und den Einzelhandel.
Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,
so, noch ein paar gute Nachrichten von unserer Seite kurz vor dem Wochenende. Der Ministerrat hat heute getagt und herausgekommen ist durchaus Positives. Anbei die Pressemitteilung und hier das Wichtigste in Kürze:
Kurzzusammenfassung:
- Aufhebung des Katastrophenfalls
- Geltung von nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100)
- Lockerung bei den Kontaktbeschränkungen (bei Inzidenz von unter 50 dürfen sich bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen)
- Erlaubnis von öffentlichen und privaten Veranstaltungen (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Vereinssitzungen etc.) mit 50 Personen innen und 100 Personen außen (zuzüglich Geimpfte und Genesene)
- Einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen
- Wegfall der Terminvereinbarung im Handel, nur noch Maskenpflicht und m²-Regelung
- Erlaubnis der Innengastronomie und Ausweitung der Öffnungszeiten von 22.00 auf 24.00 Uhr
- Öffnung von Freizeiteinrichtungen
- Erlaubnis von Kongressen und Tagungen analog zu kulturellen Veranstaltungen
- Kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 500 Personen bei fester Bestuhlung
- Sport sowohl kontaktfrei als auch mit Kontakt indoor wie outdoor ohne feste Gruppengröße; bis zu 500 Zuschauer
Hier die wichtigsten Punkte für die Wirtschaft:
Nur noch zwei Inzidenzschwellen (50 und 100):
Es gibt nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz < 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige
Inzidenzbereich < 35 entfällt. Das macht es allen leichter, sich auf klare Regelungen vor Ort einzustellen.
Vor diesem Hintergrund gelten ab dem 7. Juni als neue 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) für den Inzidenzbereich < 100 folgende Maßnahmen:
Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten, bei Inzidenz < 50 dann 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Gastronomie:
Die Innengastronomie wird geöffnet und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 h (bisher 22 h) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
Hotellerie, Beherbergung:
Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten). In Gebieten mit einer Inzidenz < 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100
bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen
werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Für die genauen Regelungen bleibt die Neufassung der BayIfSMV, die uns für kommenden Montag avisiert wurde, abzuwarten. Wir werden dazu wieder informieren. V.a. wird spannend, ob die Kontaktdatenerfassung beim Handel weiterhin bestehen bleibt.
Weitere aktuelle Themen:
Raumluftfilter
Vor dem Hintergrund der Öffnungsschritte für die Innengastro bleibt das Thema aktuell. Wir haben Ihnen dazu einen lesenswerten Artikel nochmals angehängt.
Runder Tisch Mehrwegverpackungen Landshut am 07.06. um 15:00 Uhr
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe des Gastronomiebetriebes möglich oder einfach mittels Link einwählen: Hier klicken, um der Besprechung beizutreten.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende sowie viele schöne Momente und mehr "Normalität".
Ihr
Team der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315 - 84028 Landshut
Tel: 0871/88-1620, 1404, -1405 und -1406