Die Stadträte der Grünen, namentich Hedwig Borgmann, haben gestern (6.8.) eine neue Plenaranfrage an die Stadt zum Thema "Auswirkungen einer Ausweisung des Salzdorfer Tales als Landschaftschutzgesbiet gestellt. Der Fragen-Katalog umfaßt zehn Punkte, denn die "Unterscheidung von Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten" sei "Nicht-Fachleuten praktisch nicht mehr möglich", heißt es im Vorwort zur schriftlichen Anfrage an den Stadtrat.
Die Plenaranfrage soll daher, so Neu-Stadträtin Hedwig Borgmann, "in entscheidenden Punkten der Versachlichung dienen".
Hier die Anfrage im Wortlaut:
Zum Thema Landschaftsschutzgebiet Salzdorfer Tal – konkrete Auswirkungen einer Ausweisung In der öffentlichen Diskussion um das geplante Landschaftsschutzgebiet Salzdorfer Tal steht im Pro und Contra mittlerweile eine nachgerade unüberschaubare Vielzahl von Argumenten im Raum. Die Unterscheidung von Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten ist Nichtfachleuten praktisch nicht mehr möglich.
1. Es wird immer wieder behauptet, dass die Arbeit der Landwirte eingeschränkt würde. Welche Beschränkungen sind in einem rechtskräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Salzdorfer Tal" auch unter ungünstigsten Annahmen (künftige Verschärfungen der übergeordneten Gesetzgebung) vorstellbar?
2. Welchen Einfluss kann die EU auf bestehende Landschaftsschutzgebiete nehmen?
3. Dürfen Gebäude, die der Landwirtschaft dienen, in einem rechtskräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Salzdorfer Tal" nicht mehr, oder nur noch mit besonderer Genehmigung und unter Auflagen errichtet werden?
4. Trifft es zu, dass mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Salzdorfer Tal" die Landwirte konkret enteignet werden? Ist insbesondere der durch den Gutachterausschuss errechnete Wertverlust als Enteignung zu werten?
5. Wird in einem rechtskräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Salzdorfer Tal" die Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen erschwert?
6. Haben die Landwirte für ihre Tätigkeit auch objektiv belegbare Vorteile durch eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet?
7. Wird die Erholungsnutzung im rechtskräftig ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Salzdorfer Tal" zum Nachteil der Landwirte erweitert, zum Beispiel durch ein ganzjähriges Betretungsrecht für Grünflächen?
8. Welche Auswirkungen hat ein rechtskräftig ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet „Salzdorfer Tal" generell für die Erholungssuchenden?
9. Als Argument für die im Raum stehende bauliche Abrundung am Englbergweg wird regelmäßig auf die Fertigstellung des so genannten Höhenweges verwiesen. Würde dieser Weg dann tatsächlich durchgehend von der Weickmannshöhe her zügig verwirklicht?
10. Welche Ziele verfolgt die Stadt Landshut langfristig mit ihrem nahe Ehrnstorf gelegenen größeren Grundstück?