Gemäß Artikel 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung muss die Stadt Landshut, wenn sie an einem privaten Unternehmen mit mindestens fünf Prozent beteiligt ist, einen Beteiligungsbericht vorlegen. Der Beteiligungsbericht 2014 für alle Beteiligungen der Stadt Landshut kann ab sofort während der allgemeinen Dienststunden (Montag mit Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr) im Rathaus, Amt für Finanzen, Fleischbankgasse 310, 1. St., Zi. 123, eingesehen werden.