Die Landtags-Grünen bringen einen Antrag zur Putenmast und -haltung in den bayerischen Landtag ein. In Bayern werden in oft riesigen Ställen bereits über 1,2 Millionen Puten* pro Jahr gemästet. „Im Gegensatz zu Hühnern, Schweinen und anderen Nutztieren ist die Putenhaltung nicht gesetzlich geregelt", erklärt Rosi Steinberger, Sprecherin für Verbraucher- und Tierschutz. „An ‚freiwillige Vereinbarungen' hält sich kaum jemand und die Skandale nehmen zu."
Durch die oft miserablen Haltungsbedingungen würden die Tiere zu schnell und mit Schmerzen wachsen und körperliche Schäden erleiden. „Dazu kommt der viel zu hohe Antibiotikaeinsatz in der Putenmast", so Rosi Steinberger. Laut einer Studie würden 80 Prozent des in Discountern gekauften Putenfleisches antibiotikaresistente Keime enthalten. „Für Menschen kann das lebensgefährlich sein."
Die Landtags-Grünen fordern, die Putenhaltung in die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung aufzunehmen. „Es ist mir unverständlich, warum das bisher noch nicht der Fall ist." Geregelt werden müssten unter anderem sowohl die Herdenobergrenzen als auch die Haltungsformen. Rosi Steinberger: „Unabhängig davon brauchen wir sofort einen bayerischen Maßnahmenplan: Verbot des Schnäbelkürzens bis Anfang 2017, tiergerechte Haltung, tierschutzgerechte Mast und intensivere Kontrollen."
Den grünen Antrag und die grüne Anfrage finden sie als PDF im Anhang.
*Laut grüner Anfrage vom 4.9.2014 gibt es mind. 600.000 Putenmastplätze in Bayern. Da 90 Prozent der Puten (Truthühner) normalerweise 150 Tage lang gemästet (Langmast) werden, schafft man in einem Jahr ca. zwei Mastzeiten. Damit kommt man auf 1,2 Millionen Puten pro Jahr (in genehmigungspflichtigen Großställen, ab 15.000 Puten), nicht eingerechnet die 10 Prozent an Puten, deren Mastzeit nur 50 Tage beträgt (Kurzmast) und alle Ställe, die weniger als 15.000 Putenmastplätze vorweisen.