Verbände und Öffentlichkeit können sich noch länger an dem Verfahren "FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) in der Bayerischen Natura 2000-Verordnung" beteiligen; die Frist ist bis zum 1. März 2015 verlängert worden.
Hintergrund: Um den aktuellen Vorgaben der EU nachzukommen, werden die bisher an die EU gemeldeten bayerischen FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) in der Bayerischen Natura 2000-Verordnung abgebildet. Die Bayerische Natura 2000-Verordnung wird für alle Betroffenen so einfach wie möglich umgesetzt.
Natura 2000 (bestehend aus FFH- und Europäischen Vogelschutzgebieten) ist ein europaweites Schutzgebietsnetz für besonders wertvolle Lebensraumtypen und Arten. Kern des Verfahrens ist die Feinabgrenzung der FFH-Gebiete im Maßstab 1:5.000 auf Basis der schon seit längerem bestehenden Meldegrenze 1:25.000. Eine verbindliche Abgrenzung der Gebiete ist erforderlich, da die FFH-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden muss. Außerdem ist die Abgrenzung für den Vollzug der Agrarförderung notwendig. Gebietsgrenzen werden, soweit fachlich wie rechtlich möglich, innerhalb enger Vorgaben auf Flurstücksgrenzen oder örtlich erkennbare Strukturen angepasst. Zudem werden maßstabsbedingte kartographisch-technische Verzerrungen bereinigt. Eine Erweiterung der Gebiete findet ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Grundstückeigentümers nicht statt. Es werden keine neuen FFH-Gebiete ausgewiesen. Zusätzliche Erhaltungsziele werden in den bestehenden Natura 2000-Gebieten nur soweit formuliert, als das für eine rechtskonforme Regelung des FFH-Rechts unverzichtbar ist.
Die Regierungen von Niederbayern ist für den Regierungsbezirk Niederbayern Anlaufstelle für Einwendungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bayerischen Natura 2000-Verordnung. Einwendungen können per Post (Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut) oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.
Kartenmaterial und weitere Informationen stehen auf der Homepage des Bayerischen Umweltministeriums zur Verfügung: www.stmuv.bayern.de